

Vorrang des Gegenverkehrs - Verkehrsschild VZ 208
Das Verkehrsschild mit der VZ-Nr. 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" zeigt an, dass dem Gegenverkehr Vorrang gewährt werden muss. Dieses Verkehrszeichen wird auf verengten Fahrbahnen eingesetzt, um anzuzeigen, welche Vorfahrtsregelungen an einer Engstelle gelten.
Als Gegenstück zum Verkehrsschild VZ-Nr. 208 wird den Verkehrsteilnehmern auf der entgegenkommenden Fahrbahn das Verkehrszeichen Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" angezeigt. Beide Verkehrsschilder zeigen durch einen roten Pfeil die Verkehrsrichtung an, die Vorfahrt gewähren muss. Die vorfahrtsberechtigte Seite ist durch einen schwarzen Pfeil angezeigt.
Wird dem Verkehrsteilnehmer an einer Engstelle das Verkehrsschild "Vorrang des Gegenverkehrs" angezeigt, muss er entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auch dann durchfahren lassen, wenn er früher als diese an die Engstelle heranfährt. Er darf den Bevorrechtigten außerdem bei der Ausfahrt nicht behindern.
Wie alle Verkehrsschilder gilt das Zeichen VZ-Nr. 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Parteien, das heißt für Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer, Motorräder, Reiter und auch für Fußgänger.
Produkt-Highlights
- Vorfahrtsschild "Vorrang des Gegenverkehrs" nach StVO für öffentliche und private Bereiche zugelassen
- 7 Jahre Garantie auf Produkte mit der Reflexionsklasse RA1 und 10 Jahre Garantie auf RA2 und RA3
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.
Zubehör





























