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Einbahnstraßenschilder nach StVO

Einbahnstraßenschilder nach StVO sorgen für Sicherheit auf Straßen, die nur in einer Fahrtrichtung befahren werden dürfen. Bei Bohmeyer & Schuster können Sie Einbahnstraßenschilder nach StVO in robuster Qualität online kaufen. Die Aluminium-Verkehrsschilder Einbahnstraße sind für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet und in allen drei Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich.
4 Produkte mit 63 Varianten gefunden
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VZ 220-10 Einbahnstaße links | StVO-Verkehrsschild
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VZ 267 - Verbot der Einfahrt Verkehrsschild
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VZ 220-20 Schild Einbahnstaße rechts
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VZ 220-40: Verkehrsschild Einbahnstraße
ab 56,27 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (66,96 € inkl. MwSt.)
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Jetzt das Verkehrszeichen Einbahnstraße im Shop nach StVO kaufen

Bestellen Sie jetzt die Schilder für ihre Einbahnstraße sicher und bequem bei Bohmeyer & Schuster, Ihrem spezialisierten Online-Shop für Sicherheitsschilder und Verkehrszeichen.


Verkehrsschild Einbahnstraße: Bedeutung gemäß StVO

Das Verkehrsschild Einbahnstraße zeigt an, dass die Straße nur in der ausgeschilderten Pfeilrichtung befahren werden darf. Die Verkehrsteilnehmer müssen diese Fahrtrichtung einhalten. Es sollte aber trotzdem mit Gegenverkehr gerechnet werden, da autorisierte Fahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge) die Straße in entgegengesetzter Richtung durchqueren könnten.



Welche Einbahnstraßenschilder werden im Straßenverkehr verwendet?

Das Vorschriftzeichen VZ 220 Einbahnstraße signalisiert eine Einbahnstraße und zeigt zugleich die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Je nach Fahrtrichtung wird das Zeichen in links- oder rechtsweisender Ausführung verwendet. Einbahnstraßenschilder können auch doppelseitig gesetzt werden.

Das Schild "Einbahnstraße" ist immer längs der Straße zu setzen. Es muss am Beginn der Einbahnstraße sowie an Kreuzungen und Einmündungen stehen. Das Einbahnstraßenschild ist so anzubringen, dass es aus beiden Verkehrsrichtungen wahrgenommen wird. Das Verkehrszeichen VZ 267 Verbot der Einfahrt steht an dem Ende der Einbahnstraße, von dem aus die Straße nicht befahren werden darf. Das Zusatzzeichen Radfahrer frei kann die Durchfahrt für den Fahrradverkehr freigeben.


Hinweis:
Das Richtzeichen "Einbahnstraße" (ehemals VZ 353) wurde mit der Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung zum 01. April 2014 entfernt. Es behält aber noch bis zum 31. Oktober 2022 seine Gültigkeit.


Einbahnstraßenschilder und Radfahrer: Was ist zu beachten?

Einbahnstraßenschilder gelten grundsätzlich auch für Radfahrer. In der Praxis werden Einbahnstraßen allerdings häufig für den Fahrradverkehr freigegeben. Dies ist mit einem Zusatzzeichen Radfahrer frei möglich. Andere Verkehrsteilnehmer sollten durch das Zusatzschild Radfahrer im Gegenverkehr auf entgegenkommende Radfahrer aufmerksam gemacht werden. Eine Einbahnstraße sollte nur dann für Fahrradfahrer freigegeben werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 30 km/h beträgt und eine ausreichende Fahrbahnbreite vorhanden ist. Im gesamten Streckenverlauf und insbesondere an Kreuzungen sollte die Verkehrsführung so übersichtlich sein, dass entgegenkommende Radfahrer keine Gefahr darstellen. Ignoriert ein Radfahrer die Einbahnstraße, obwohl sie nicht für den Fahrradverkehr freigegeben wurde, droht ein Bußgeld.


Schild Einbahnstraße missachtet: Dieses Bußgeld droht als Konsequenz

Wer Einbahnstraßenschilder missachtet und die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, also in der Gegenrichtung befährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 25 EUR (Radfahrer 20 EUR) rechnen. Die Behinderung Anderer wird mit 25 EUR sanktioniert, die Gefährdung Anderer mit 30 EUR. Wer als Geisterfahrer einen Unfall oder Sachschäden verursacht, muss mit einem Bußgeld von 35 EUR rechnen und läuft bei schweren Sach- und Personenschäden Gefahr unter Umständen mit Schadensersatzklagen und Regressansprüchen von Versicherern konfrontiert zu werden.


Eine Einbahnstraße kennzeichnen - auch auf dem Firmengelände sinnvoll

Einbahnstraßenschilder sind nicht nur im öffentlichen Verkehrsraum wichtig, sondern können auch auf dem Betriebsgelände Unfälle verhindern. Als Eigentümer sind Sie verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück. Wenn Sie diese nicht durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, können Sie für Unfall- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Die Verwendung der gültigen StVO Verkehrsschilder ist hier zwar nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll, da diese Schilder allgemein bekannt sind und so Missverständnissen vor allem im .



Dieses und andere Verkehrsschilder bieten wir Ihnen mit RAL-Gütezeichen

Einbahnstraßenschilder sorgen überall dort für Sicherheit, wo das Fahren in beiden Fahrtrichtungen die Orientierung erschwert oder ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen würde. Gerade in Bereichen mit erhöhtem Personen- oder Warenverkehr kann es sinnvoll sein, eine Einbahnstraße einzurichten. Durch die Verwendung der Einbahnstraßenschilder gemäß StVO sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Zugleich gehen Sie sicher, dass Ihre Beschilderung auch von ortsfremden Personen erkannt und verstanden wird. Selbstverständlich liefern wir diese mit RAL -Gütezeichen und in erstklassiger Qualität Made in Germany.

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