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Halteverbot | Parkverbot

Hier finden Sie Parkverbotsschilder und Halteverbotsschilder als Verkehrszeichen entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) und mit RAL-Gütezeichen, zur Einrichtung einer rechtlich eindeutigen Halteverbotszone oder Parkverbotszone. Aussagekräftige Zusatzzeichen konkretisieren mögliche Ein- und Beschränkungen der Bedeutung. Ergänzend bieten wir praxisbewährte Schilder mit dem Piktogramm für ein Absolutes Haltverbot oder eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot), die Falschparker vor Knöllchen bzw. Bußgeld warnen. Regeln, Voraussetzungen, sowie Tipps zur Aufstellung - Erfahren Sie mehr über Halteverbotsschilder & Parkverbotsschilder
36 Produkte mit 832 Varianten gefunden
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Haltverbot Komplett-Set (Arbeitstitel) Haltverbot Komplett-Set (Arbeitstitel) Haltverbot Komplett-Set (Arbeitstitel) Haltverbot Komplett-Set (Arbeitstitel)
ab 344,50 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (409,96 € inkl. MwSt.)
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10 Varianten
VZ 283 Halteverbotsschild Absolutes Halteverbot
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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33 Varianten
VZ 283-10 Verkehrsschild  Absolutes Halteverbot Anfang
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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VZ 283-20 Verkehrsschild  Absolutes Halteverbot Ende
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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VZ 283-30 Verkehrsschild  Absolutes Halteverbot Mitte
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Zusatzschild-Haltverbot: Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge...
ab 27,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (32,77 € inkl. MwSt.)
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Schild Absolutes Halteverbot Ende  VZ 283-11
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Absolutes Haltverbot-Schild selbst gestalten Absolutes Haltverbot mit Text nach Ihren Angaben Absolutes Haltverbot mit Text nach Ihren Angaben Absolutes Haltverbot mit Text nach Ihren Angaben
ab 49,16 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (58,50 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Schild Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt
ab 22,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (26,82 € inkl. MwSt.)
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1 Variante
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
ab 27,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (32,77 € inkl. MwSt.)
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Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
ab 26,52 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (31,56 € inkl. MwSt.)
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3 Varianten
VZ 286-20 Verkehrsschild  Eingeschränktes Halteverbot Ende
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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33 Varianten
Schild Absolutes Halteverbot Anfang  - VZ 283-21
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Parkverbotsschild Eingeschränktes Halteverbot VZ 286
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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VZ 286-30 Schild  Eingeschränktes Halteverbot Mitte
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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VZ 286-10 Schild  Eingeschränktes Halteverbot Anfang
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Schild Wer hier parkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt
ab 20,45 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (24,34 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
VZ 2433 Feuerwehrzufahrt freihalten Schild
ab 36,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (43,48 € inkl. MwSt.)
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Schild Absolutes Halteverbot Mitte - VZ 283-31
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Schild Eingeschränktes Haltverbot Ende - VZ 286-11
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Parkverbot-Schild
ab 49,16 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (58,50 € inkl. MwSt.)
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Absolutes Haltverbot - zur Selbstbeschriftung
ab 24,06 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (28,63 € inkl. MwSt.)
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Schild Eingeschränktes Haltverbot Anfang  - VZ 286-21
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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Verkehrszeichen 290.2 Schild  Halteverbot für eine Zone
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone Verkehrsschild
ab 61,29 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (72,94 € inkl. MwSt.)
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VZ 229 Verkehrsschild Taxi Halteverbotsschild
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Schild Eingeschränktes Haltverbot Mitte  - VZ 286-31
ab 30,77 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (36,62 € inkl. MwSt.)
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VZ 290.1 Verkehrsschild  Halteverbot für eine Zone
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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Schild Taxistand VZ 229-20  Taxenstand Ende
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Parkverbotszonen Komplett-Set, Eingeschränktes Haltverbot Parkverbotszonen Komplett-Set, Eingeschränktes Haltverbot Parkverbotszonen Komplett-Set, Eingeschränktes Haltverbot Parkverbotszonen Komplett-Set, Eingeschränktes Haltverbot
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Verkehrsschild Taxi VZ 229-30 - Taxenstand Mitte
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Taxi-Halteverbotsschild VZ 229-31 Taxenstand Mitte
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Taxistand-Schild VZ 229-11 Taxenstand Ende
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Verkehrszeichen 229-21 Verkehrsschild Taxi
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Schild Taxistand VZ 229-10  Taxenstand Anfang
ab 61,63 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (73,34 € inkl. MwSt.)
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Eingeschränktes Haltverbot - zur Selbstbeschriftung
ab 24,06 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (28,63 € inkl. MwSt.)
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Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder für die Kennzeichnung von Halteverbot und Parkverbot

Verkehrsschilder zum Absoluten Haltverbot und Eingeschränkten Haltverbot (Parkverbot) unterliegen bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Was der Aufstellende zu beachten hat, ist genau geregelt, was die Schilder für den Verkehrsteilnehmer für Auswirkungen haben, ebenfalls. In den nächsten Punkten werden neben der Montage und rechtlichen Erfordernissen diverse Fragestellungen (FAQ) genauer behandelt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Halteverbot und einem Parkverbot?

Der Name verdeutlicht, bei einem Parkverbot (Eingeschränktes Halteverbot) ist das kurze Halten unter 3 min gestattet, bei einem Absoluten Halteverbot ist das Halten auf der Fahrbahn grundsätzlich verboten. Das Halteverbotsschild hat demnach eine stärkere Auswirkung, da es neben dem Verbot zu Halten automatisch das Verbot zum Parken mit einschließt. Die Begriffe Halteverbotsschild und Parkverbotsschild werden übrigens mittlerweile nur noch umgangssprachlich verwendet, seit 2009 die Namensbezeichnung im Verkehrszeichenkatalog geändert wurden. Dies kann zu Verwirrung führen kann. Die neuem Fachbegriffe für diese Verkehrszeichen sind:

Verkehrszeichen Eingeschränktes Haltverbot (VZ Nr. 286)

=> roter Rahmen / blauer Grund / ein Schrägstrich (eingeschränkt)
=> auch Parkverbotsschild genannt
=> Halten erlaubt / Parken verboten

Das Haltverbot ist eingeschränkt, also nicht absolut. Es darf bis zu 3 Minuten gehalten werden, aber nicht länger, da das Halten sonst rechtlich zu einem Parken wird.

Verkehrszeichen Absolutes Haltverbot (VZ Nr. 283)

=> roter Rahmen / blauer Grund / zwei Schrägstriche (absolut)
=> auch Halteverbotsschild genannt
=> Halten verboten / Parken verboten

Das Haltverbot ist abolut. Es schließt das Parkverbot mit ein, da in keinem Fall angehalten werden darf.

Was ist laut gesetzlicher Definition der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV- StVO ), besagt, dass immer dann ein Halten gegeben ist, wenn eine vom Fahrer zu verantwortende, von ihm selbst gewollte Fahrtunterbrechung erfolgt. Kommt der Fahrer aufgrund des Verkehrsflusses zum Stehen, ist noch kein Halt im rechtlichen Sinne gegeben, insofern begeht der Fahrer - eines aufgrund von Verkehrsgegebenheiten stehenden Fahrzeugs - nicht automatisch eine Verletzung der Verkehrsregeln. Sobald er jedoch das Fahrzeug verlässt, übrigens auch wenn er im Stau steht, dann bricht er - wenn man es ganz genau nehmen möchte - gültige Verkehrsregeln. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs hält ein Fahrer nicht nur an, sondern er parkt auch. Eine Halteverbotsschild verbietet demnach das Anhalten und Parken, ein Parkverbotsschild nur das Parken.

Kurz gesagt: Wer mehr als 3 Minuten hält, der parkt.

Verkehrszeichen VZ 283 - Das absolute Haltverbot

Das absolute Haltverbot verbietet als StVO-Schild grundsätzlich das Anhalten von Fahrzeugen auf Fahrbahnen, Wegen und anderen Verkehrsbereichen. Das Haltverbotszeichen heißt laut Verkehrszeichenkatalog "Absolutes Haltverbot". In der Umgangssprache wird es auch oft schlicht Halteverbot genannt. Folgende Zeichen-Nummern sind offiziell zu kaufen:

  • VZ 283 Absolutes Haltverbot (Grundschild ohne Pfeile)

Für die Rechtsaufstellung (rechte Fahrbahnseite) sind folgende 3 Varianten erhältlich:

  • VZ 283-10 Absolutes Haltverbot Anfang VZ 283-20
  • VZ 283-20 Absolutes Haltverbot Ende
  • VZ 283-30 Absolutes Haltverbot Mitte

Für die Linksaufstellung (linke Fahrbahnseite) sind folgende 3 Varianten erhältlich:

  • VZ 283-21 Absolutes Haltverbot Anfang
  • VZ 283-11 Absolutes Haltverbot Ende
  • VZ 283-31 Absolutes Haltverbot Mitte

Die grundlegenden Verhaltensvorschriften sind in § 12 StVO geregelt.

Verkehrszeichen 286 – Eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot)

Das eingeschränkte Haltverbot erlaubt als StVO-Schild das 3-minütige Halten an einer Stelle, verbietet aber das dauerhafte Parken des Fahrzeugs im beschilderten Bereich.

  • VZ 286 Eingeschränktes Haltverbot

Für die Rechtsaufstellung (rechte Fahrbahnseite) sind folgende 3 Varianten erhältlich:

  • VZ 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang
  • VZ 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende
  • VZ 286-30 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

Für die Linksaufstellung (linke Fahrbahnseite) sind folgende 3 Varianten erhältlich:

  • VZ 286-21 Eingeschränktes Haltverbot Anfang
  • VZ 286-11 Eingeschränktes Haltverbot Ende
  • VZ 286-31 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

Die Verkehrsschilder VZ 283 und VZ 286 gibt es nach StVO in 3 Bauformen

Diese 3 Bauformen sind bei den Verkehrschildern Absolutes Haltverbot und eingeschränktes Haltverbot erhältlich:

  • Flachform-Verkehrsschild in der Regel aus 2 mm bis 3 mm dickem Aluminium
  • Rundform-Verkehrsschild (zusätzlich mit einem gebördelten Metallring zur Verstärkung)
  • Alform-Verkehrsschild (mit einem breiten Außenring für besonders lange Haltbarkeit)

Welches Zubehör benötige ich für die Verkehrsschilder?

Für eine feste Aufstellung von Halteverbots- und Parkverbotsschildern benötigt man:

  • Rohrpfosten mit Guß-Bodenhülse zum Einbetonieren / Rohrpfosten mit Erdanker zum Eingraben
  • Rohrschellen (je nach Bauform des Verkehrsschildes spezielle Rundform schellen oder Alform schellen)

Für die mobile Aufstellung von Parkverbots- und Halteverbotszonen benötigen sie:

  • Fußplatten nach TL-Vorschrift bzw. BaSt geprüft
  • Schaftrohre (Vierkantrohre)
  • Klemmschellen zum Einklemmen der Verkehrsschilder am Schaftrohr
  • Zusatzzeichen die das Datum, die Uhrzeit und Ausnahmen angeben

Wie sorge ich für die notwendige Standsicherheit der mobilen Halteverbots- und Parkverbots-Verkehrszeichen?

Für eine sichere, kurzfristige Beschilderung ist dabei stets der jeweilige Kippmoment einer solchen Aufstellvorrichtung zu ermitteln. Dabei spielen der Aufstellungsort, die Größe der Verkehrszeichen, die notwendige Bodenfreiheit und der Einsatz möglicher Zusatzzeichen eine entscheidende Rolle. Schaftrohre mit Klemmschellen sowie Zusatzzeichen für eventuell notwendige Ergänzungen (Datum, Uhrzeit, Ausnahmen) zum Einsatz.


Wie stelle ich Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder korrekt auf?

Wenn Sie ein Haltverbot oder Parkverbot einrichten wollen, dann müssen Sie verschiedene Punkte beachten. Nachfolgend finden Sie Wissen zur Aufstellung - aufgeschlüsselt in verschiedenen Themenpunkten - deren Berücksichtigung potentielle Probleme vermeidet.


Linksaufstellung und Rechtsaufstellung von Verkehrszeichen

Verkehrszeichen können links- und rechtsseitig aufgestellt werden. Soll auf der linken Seite nicht gehalten oder geparkt werden, dann sind dort Verkehrszeichen mit linksseitiger Aufstellung zu wählen, wenn dies auf der rechten Seite der Fall sein, muss eine rechtsseitige Aufstellung gewählt werden. Übrigens sehen die Schilder der Links- und Rechtsaufstellung auf den ersten Blick gleich aus. Dennoch können sie in ihren Eigenschaften deutliche Unterschiede aufweisen und eine zu sorglose Aufstellung ohne Berücksichtigung der VZ-Nummern zum Problem für die Sicherheit werden. Der Grund ist einfach. In der Produktion werden Reflexionsfolien verwendet, die je nach Lichteinfall andere Abstrahleigenschaften besitzen. Bei der Herstellung wird daher auch die Seite der Aufstellung berücksichtigt, weshalb die reflektierenden Folien je nach Aufstellseite durchaus eine andere Verarbeitung erfahren können.

Unser Praxistipp: Immer die VZ Nummern und Aufstellseite berücksichtigen!

Aufstellung der Verkehrsschilder mit Anfang, Mitte und Ende

Haltverbotsschilder und Parkverbotsschilder stehen selten alleine, sondern sind durch einen Anfang, eine Mitte und ein Ende gekennzeichnet. Jede Parkverbots- oder Halteverbotszone muss immer einen Anfang haben, der durch einen weißen Pfeil den Beginn eines Halte- oder Parkverbots anzeigt. Der weiße Pfeil weist demnach die entsprechende Richtung in der das Verbot gilt. Das Pfeil am Ende der Zone zeigt entgegen der Fahrtrichtung und zeigt an, dass ein Halteverbot oder Parkverbot an dieser Stelle endet. Ist auf dem Verkehrsschild sowohl eins Linkspfeil und Rechtspfeil zeigt, weist darauf hin, dass das Verbot zu beiden Seiten weiterhin gilt.

Unser Praxistipp: Ein Park- oder Haltverbot sollte immer einen Anfang und ein Ende haben!

Kreuzungen und Einmündungen beenden die Halte- und Parkverbotszonen

Das Haltverbot bzw. Parkverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieser Verkehrsschilder steht. Es gilt in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird. Soll nach einer Kreuzung das Haltverbot oder Parkverbot fortgeführt werden, müssen neue Verkehrsschilder aufgestellt werden.

Unser Praxistipp: Bei größeren Unternehmensbereichen kann ein allgemein gültiges Haltverbot oder Parkverbot schon an einer Einfahrt mit dem Hinweis auf ausgewiesene Parkplatzflächen kommuniziert werden!

Die weißen Pfeile bestimmen die Richtung der Parkverbots- und Halteverbotszonen

Die weißen Pfeile auf den Halteverbotsschildern zeigen die Richtung an in der das Verbot gilt. Gleiches ist bei Parkverbotsschildern der Fall. Ist kein Pfeil auf dem Verkehrsschild zu sehen, gilt das Verbot genau an jener Stelle, wo das Schild aufgestellt wurde. Dies ist in der Regel bei einzelnen Parkplätzen der Fall. Zwei Pfeile hingegen auf den Verkehrszeichen weisen auf die Fortsetzung des Haltverbots hin.

Unser Praxistipp: Verkehrszeichen können mit weißen Pfeilen nachgerüstet werden!

Gibt es weitere Einschränkungen des Gültigkeitsbereichs?

Das Absolute Halteverbot (Halteverbotsschild) bzw. das Eingeschränkte Haltverbot (Parkverbotschild) ist immer in jenem Bereich gültig, in dessen Richtung die weißen Pfeile auf dem Schild weisen. Ein Haltverbot ist zudem immer nur auf jener Straßenseite gültig, auf dem die Schilder aufgestellt sind. Gleiches gilt natürlich für ein Parkverbot. Die nächste Kreuzung oder Einmündung beendet automatisch die entsprechende Zone. Zusatzzeichen nach StVO können eine zeitliche und terminliche Begrenzung anzeigen.

Unser Praxistipp: Mobil aufgestellte Verkehrsschilder zur Umsetzung eines Park- oder Halteverbots sollten Parkbereiche nicht für ungenutzte Zeiten und Termine blockieren. Um unnötige Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden, können Zusatzzeichen mit genauen Zeit- und Datumangaben verwendet werden.

Wie kann ich Halt- und Parkverbote konkretisieren und begründen?

Auch wenn es eigentlich normal sein sollte, dass sich an ein Haltverbot und Parkverbot gehalten wird, so zeigt die Erfahrung, dass begründende Schilder für mehr Verständnis und Rücksichtnahme sorgen. Die zeitliche Eingrenzung sorgt zudem dafür, dass wertvolle Parkplätze nicht pauschal gesperrt sind, sondern Anwohnern ermöglicht, diese zumindest in den Abendstunden und über Nacht zum Abstellen ihrer Autos zu nutzen. Nachfolgend finden Sie einige Optionen.

Feuerwehrzufahrt, Feuerwehranfahrtzone und andere Zusatzschilder

Neben den Verkehrszeichen gibt es genormte und praxisorientierte Zusatzschilder, die Zusatzinformationen zum Grund des Verbots liefern. So ist eine genormte Beschilderung der Anfahrtszone der Feuerwehr und der Feuerwehrzufahrten eine übliche Kennzeichnung von potentiellen Rettungswegen. Dort zu Parken oder gar zu Halten zieht meist erhebliche Konsequenzen nach sich und kann den Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen, von einer Geldstrafe bis hin zu einem Punkt in Flensburg. Dort stehende Fahrzeuge werden meist sehr schnell abgeschleppt, da es sich für den Brandschutz relevante Bereiche handelt. Gerade in Städten ist bei großen Gebäudeanlagen der Zugang für Rettungskräfte sehr beschränkt. Ergänzend zu den Halteverbotsschildern sind erklärende Schilder gut geeignet, um den Fahrzeugführern den Grund zu erläutern und damit auch Konsequenzen abschätzbar zu machen.

Unser Praxistipp: Geben Sie Autofahrern für eine bessere Akzeptanz die Information, warum ein Halte- oder Parkverbot herrscht! Kombinieren Sie dazu Verkehrszeichen nach StVO mit praxisbewährten Zusatzschildern.

Kennzeichnung von reservierten Parkplätzen

Wenn Sie von Vornherein zum Parken reservierte Plätze ausweisen, dann vermeiden Sie das Falschparken von Autos und machen zugleich einen professionellen Eindruck, denn nichts hassen die Leute mehr, als unter Zeitdruck einen Parkplatz zu suchen. Die Parkplatzschilder die entgegengesetzt zum Parkverbot das Parken erlauben bekommen Sie hier im Onlineshop zu kaufen.

Unser Praxistipp: Weisen Sie allgemeine und für spezielle Personen und Fahrzeuge reservierte Parkplätze aus. Um das Falschparken auf Letzteren zu verhindern, können Sie zu den hinweisenden Parkplatzschildern eine Parkplatzabsperrung installieren.

Mobile Park- und Halteverbotszonen reservieren Platz für Umzüge, Bauarbeiten, Filmdrehs, Schwerlasttransporte und andere Anlässe

Der tägliche Kampf um den Platz ist, vor allem in den Städten, ungebrochen. Parkverbotszeichen und Halteverbotszeichen sind in der mobilen Anwendung daher eine einfache Möglichkeit sich für bestimmte Anlässe den notwendigen Platz zu reservieren. Ob für den Umzug, Baustellen, Die mobilen Verkehrszeichen VZ 283 und VZ 286 (mobil immer als Flachform -Verkehrsschilder) werden mit TL-Fußplatten, einem Vierkantrohr und Klemmschellen zusammen- und aufgestellt. Diese mobilen Halteverbotsschilder oder Parkverbotsschilder gelten dauerhaft, so lange sie auf der Straße aufgestellt sind. Sie können aber zeitlich begrenzt werden.

Unser Praxistipp: Vor Aufstellung der Halteverbotschilder und Parkverbotsschilder eine schriftliche Genehmigung beantragen!

Zeitliche Begrenzungen mit Zusatzzeichen anzeigen

Parkverbote und Haltverbote können mit frei beschriftbaren StVO-Zusatzzeichen eine zeitliche Begrenzung erfahren. Die Eingrenzung kann auf bestimmte Wochentage erfolgen, z.B. Montags und Mittwochs, auf Zeiträume begrenzt sein, z.B. vom 27.11.2022 bis 01.05.2023 oder aber auf Uhrzeiten beschränkt werden, z.B. täglich von 9-14 Uhr.

Unser Praxistipp: Die Zeiten und Tage auf einem Zusatzzeichen müssen fest beschriftet sein, damit sie nach StVO gültig und nicht angreifbar sind. Handschriftliche Zettel und Vermerke mit Stiften sind streng genommen nicht der StVO entsprechend und sind damit unter Umständen von Falschparkern rechtlich angreifbar.

Allgemein gilt - Schilder müssen eindeutig und nachvollziehbar sein

Alle Verbotsschilder im Straßenverkehr, die ein Halten oder Parken verbieten müssen klar nachvollziehbar und eindeutig sein, da ein Fahrzeugführer sich nur dann an Verkehrsregeln halten, wenn er sie auch versteht und Verfehlungen nur mit klarer Rechtsgrundlage zu ahnden sind. Auch weil die Nichteinhaltung bekanntermaßen an Strafen bzw. Ordnungswidrigkeiten gekoppelt ist, sind uneindeutige Aufstellungen der Verkehrszeichen ein rechtliches Risiko für alle beteiligten Seiten.

Unser Praxistipp: Planen Sie die Aufstellung der Verkehrszeichen sehr genau, damit es nicht zu Widersprüchen oder Lücken kommt.

Weitere oft gestellte Fragen (FAQ) rund ums Halt- & Parkverbot

Wo darf ein Fahrzeug halten und gibt es Ausnahmen für den Lieferverkehr?

Pkw und Lkw dürfen überall dort halten, wo nicht durch Halteverbotsschilder ein Straßenbereich als Halteverbotszone ausgewiesen ist. In einer Parkverbotszone, gekennzeichnet durch entsprechende Parkverbotsschilder, darf bis zu 3 Minuten gehalten werden. Dieser Zeitraum darf nicht überschritten werden, da sonst automatisch ein Parken gegeben ist. Wer also mehr als 3 Minuten in zweiter Reihe hält, parkt defacto in zweiter Reihe, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wer den Verkehr behindert oder durch das Parken in 2. Reihe gar eine Gefahrenquelle darstellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Halten oder Parken vor Ein- und Ausfahrten ist grundsätzlich riskant, selbst wenn keine Beschilderung darauf hinweist, dass ein Halten oder Parken verboten ist. Das liegt schlichtweg daran, dass Einfahrten zumeist auch Feuerwehrzufahrten darstellen und damit Rettungswege darstellen. Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr entsprechend § 1 der StVO die gegenseitige Rücksichtnahme zu wahren. Dieser Paragraph ist sofort verletzt, sobald man einen anderen Verkehrsbeteiligten behindert oder gar nötigt.

Unser Praxistipp: Beim Parkverbot sind 3 Minuten die goldene Regel. Diese sollte man nach Möglichkeit nicht überschreiten.

Kann man jedes im absoluten Halteverbot stehende Auto Abschleppen lassen?

Grundsätzlich kann das Stehen im absoluten Halteverbot im öffentlichen Straßenland eine potentielle Gefahr bedeuten. Dort ist das Beauftragen eines Abschleppdienstes in erster Linie die Aufgabe der Polizei und davon sollte man auch nicht abweichen. Man sollte also immer die Polizei verständigen wenn Gefahr im Verzug ist, aber nicht selbst tätig werden. Wer privat einfach ein Auto Abschleppen lässt läuft große Gefahr auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben und riskiert zudem die Gefahr selbst eine Nötigung zu begehen. Auf Privatgrundstücken sieht das anders aus. Dort hat z.B. ein Unternehmen Hausrecht und kann dementsprechend auch andere Fahrzeuge abschleppen lassen. Jedoch gilt hier die gesetzlich vorgeschriebene Schadensminderungspflicht. Ist eine günstiger Alternative möglich, z.B. das Anrufen des Fahrers oder der Fahrerin durch einen in der Fensterscheibe liegenden Zettel samt Telefonnummer, dann muss dieser Weg gewählt werden.

Unser Praxistipp: Ein Abschleppen immer von der Polizei vornehmen lassen, da man sonst unter Umständen auf den Abschleppkosten sitzen bleibt oder sich durch Nötigung sogar selbst strafbar macht.

Warum erhöhen Zusatzschilder die Wirkung der Park- und Haltverbotsschilder?

Je nach geplantem Aufstellungsort der Halteverbotsschilder kann es sinnvoll sein, den Grund des Halteverbots näher zu spezifizieren. Zu diesem Zweck erhalten Sie das Verkehrsschild für das eingeschränkte und absolute Halteverbot bei uns mit erklärendem Text, der auf ein Privatgrundstück, die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abschleppung oder eine drohende Anzeige hinweist. Auf diese Weise wird die abschreckende Wirkung der Schilder erhöht und der Verkehrsteilnehmer zugleich über den Grund für die Halteverbotsschilder aufgeklärt.

Unser Praxistipp: Menschen sind tatsächlich vernünftiger, wenn man Ihnen eine Begründung für das Haltverbot oder Parkverbot liefert. Wer z.B. versteht, dass es sich um eine Feuerwehraufstellfläche handelt, neigt eher dazu ein Verbot einzuhalten, als wenn er dieses für eine willkürliche Entscheidung hält, auch wenn es immer Unbelehrbare geben wird.

Warum ist es sicherer auch auf dem Privatgelände Verkehrsschilder nach StVO zu verwenden?

Verkehrsschilder nach StVO sind immer reflektierend und werden auch bei Nacht bestens gesehen. Sie sind immer rechtssicher und in ihrer Form allgemein bekannt. Ein Verkehrsschild Haltverbot oder das entsprechende Verkehrszeichen zum Parkverbot sollte daher in der Regel keine Angriffsfläche für Ausflüchte oder Erklärungen von Falschparkern bieten. Auch für ein mögliches Abschleppen bieten Verkehrsschilder nach StVO die größere Rechtssicherheit.

Unser Praxistipp: Rechtssichere Verkehrszeichen nach StVO "Absolutes Haltverbot" und "Eingeschränktes Haltverbot" bekommen Sie auch hier im Shop.

Wie genau dienen Haltverbote und Parkverbote der Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und - gefährdungen?

Nicht selten ärgert man sich, wenn man irgendwo halten oder parken möchte und wieder einmal auffällige Beschilderung das verbietet. Tatsächlich erfüllen die der StVO entsprechenden Verbotsschilder eine wichtige Sicherheitsaufgabe. Was die Aufgaben eines Halteverbotsschildes und eines Parkverbotsschildes sind, wird nachfolgend erklärt.


Halteverbotsschilder verbieten das Halten und das Parken

An der falschen Stelle stehende Fahrzeuge sind im Verkehr im besten Falle ärgerlich. Nicht selten führt das Falschparken allerdings zu brenzligen, mitunter sogar zu lebensgefährlichen Situationen. Deshalb ist das absolute Halteverbot (Zeichen 283) nach StVO vor allem in jenen Verkehrsbereichen zu finden, wo eine schlechte Einsehbarkeit der Fahrbahn durch haltende oder parkende Fahrzeuge zu Gefahrensituationen führen kann. Damit verhindert das Verkehrsschild zudem, dass sich der Fahrzeugführer mit einem Halt selbst in Gefahr bringt. Man findet Halteverbotsschilder zudem nicht nur an potentiellen Unfallschwerpunkten, sondern auch dort, wo der Verkehrsfluss permanent gewährleistet sein muss. Halteverbotsschilder sollten allgemein nicht auf die leichte Schulter genommen und berücksichtigt werden, da sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit beitragen.

Unser Praxistipp: Haltverbote sind oft auf unfallgefährdeten Fahrbahnen aufgestellt. Wer dort parkt und einen Unfall verursacht läuft Gefahr, dass Versicherungen eine Mitschuld finanziell geltend machen.

Parkverbotsschilder erlauben das Halten und verbieten das Parken

Parkverbotsschilder weisen darauf hin, dass an dieser Stelle zwar das Halten (Eingeschränktes Haltverbot) erlaubt, das Parken hingegen nicht gestattet ist. Doch wo liegt der zeitliche Unterschied zwischen einem Halten und einem Parken? Ein Halten wird vom Ordnungsamt in der Regel dann angenommen, wenn der Halt weniger als 3 Minuten dauert. Sobald der Fahrzeugführer diese Zeit überschreitet, wird von einem Parkvorgang ausgegangen. Ob der Fahrer den Warnblinker anschaltet, im Auto sitzt oder gar den Motor laufen lässt, ist bei der Bewertung völlig irrelevant - sobald er steht, läuft die Zeit. Allein die Dauer des stehenden Fahrzeugs entscheidet, ob der Halt zu einem Parken wird. Die 3 Minuten sind dabei nicht willkürlich gewählt. Man geht davon aus, dass vor allem für den geschäftlichen Verkehr, wie Paketzusteller, Pflegedienste, Lebensmittel- & Getränkelieferanten, Taxifahrer, Pizzaboten und viele andere Dienste dieser Zeitraum für kurze Vorgänge als ausreichend anzusehen ist. Wenn ein Be- und Entladen, ein Ein- oder Aussteigen länger als 3 Minuten dauert, müssen streng genommen geeignete Parkplätze aufgesucht werden. In der Praxis ist das gerade im Geschäfts- und Lieferverkehr häufig nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich ändert das jedoch nichts daran, dass die Regeln diesbezüglich eindeutig sind.

Unser Praxistipp: Lieferverkehr der mehr als 3 Minuten hält, der parkt! Es gibt rechtlich gesehen auch für den Lieferverkehr keine Ausnahme von dieser Regelung!

Wann braucht man für ein Haltverbot oder Parkverbot eine Genehmigung?

Auf einem Privatgelände kann man es halten wie ein Dachdecker. Man entscheidet selbst, welche Schilder an welche Stelle kommen und wo man ein Absolutes Haltverbot ausspricht und in welchen Bereichen man eingeschränktes Haltverbot, also Parkverbot erlässt. Anders sieht die Sache aus, sobald man sich in öffentlichem Verkehrsraum bewegt. Die temporäre Einrichtung solcher Halteverbote und Parkverbote mittels Verkehrsschildern muss immer beantragt werden, da sie einen Eingriff in den Straßenverkehr bedeutet. Wer Verkehrszeichen, gleich welcher Art, ohne Genehmigung aufstellt, der betreibt nach §315b Stgb einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr". Auch wenn ein Halteverbot vor allem unerwünscht abgestellte Fahrzeuge verhindert und nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führt, so kann dies ohne Genehmigung dennoch unangenehme Folgen haben. Beantragen Sie daher immer die Aufstellung der Halteverbots- und Parkverbotsschilder.

Unser Praxistipp: Sobald man sich öffentlichen Verkehrsbereichen mit Verkehrszeichen / Richtzeichen betätigt, sollte man immer eine Genehmigung einholen, weil man mit einem Halt- oder Parkverbot massiv in den Straßenverkehr eingreift. Ohne Genehmigung riskiert man für angebrachte oder aufgestellte Schilder ein saftiges Verwarngeld.

Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder mit individueller Beschriftung

Für eine Verwendung der Parkverbotsschilder mit speziellen Anforderungen können Sie das gewünschte Verkehrsschild bei uns auch zur Selbstbeschriftung mit leerem Textfeld anfordern. Oder Sie kaufen einfach Park- und Halteverbotsschilder können hier im Onlineshop mit individueller Beschriftung. Für Zeitangaben oder Datumsangaben können Sie ein individuelles Zusatzzeichen mit Ihrem Wunschtext bestellen. Alle unsere Verkehrszeichen für Halte- und Parkverbot sind aus widerstandsfähigem Aluminium gefertigt und für den Außeneinsatz geeignet. Für eine hohe Lebensdauer sind unsere Parkverbotsschilder UV-beständig verarbeitet.

Unser Praxistipp: Wenn Ihre Beschriftung nicht als Standard-Verkehrsschild erhältlich ist, dann drucken wir Ihnen gerne ein individuelles Halteverbotsschild oder Parkverbotsschild. Gerne auch nach vorherigem Angebot.

Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder schnell & direkt ab Hersteller

Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder von Bohmeyer & Schuster ermöglichen es Ihnen das Halteverbot und Parkverbot gemäß StVO umzusetzen. Sie können das absolute Haltverbot und eingeschränkte Haltverbot, sowie andere Verkehrszeichen können Sie in unserem Online-Shop bestellen und bekommen diese schnell und direkt ab Hersteller geliefert. Einfacher und günstiger geht es nicht.
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