Vorrang vor dem Gegenverkehr - Verkehrsschild VZ 308
Das Verkehrsschild mit der VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" zeigt an, dass der Verkehrsteilnehmer vor dem Gegenverkehr vorfahrtsberechtigt ist. Dieses Verkehrszeichen wird auf verengten Fahrbahnen eingesetzt, um anzuzeigen, welche Vorfahrtsregelungen an einer Engstelle gelten.
Als Gegenstück zum Verkehrsschild VZ-Nr. 308 wird den Verkehrsteilnehmern auf der entgegenkommenden Fahrbahn das Verkehrszeichen Nr. 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" angezeigt. Beide Verkehrsschilder zeigen durch einen roten Pfeil die Verkehrsrichtung an, die Vorfahrt gewähren muss. Die vorfahrtsberechtigte Seite ist bei diesem entgegengesetzten Schild durch einen schwarzen Pfeil angezeigt.
Wird dem Verkehrsteilnehmer an einer Engstelle das Verkehrsschild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" angezeigt, müssen ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auch dann Vorfahrt gewähren, wenn sie früher an die Engstelle heranfahren. Sie dürfen ihn außerdem bei der Ausfahrt nicht behindern.
Wie alle Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Parteien, das heißt für Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer, Motorräder, Reiter und auch für Fußgänger.
Produkt-Highlights
- Verkehrszeichen "Vorrang vor dem Gegenverkehr" nach StVO für öffentliche und private Bereiche zugelassen
-
7 Jahre Garantie auf Produkte mit der Reflexionsklasse RA1 und 10 Jahre Garantie auf RA2 und RA3
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
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