

Ende der Vorfahrtstraße - Verkehrsschild VZ 307
Das Verkehrszeichen "Ende der Vorfahrtstraße" mit der VZ-Nr. 307 " hebt das Schild "Vorfahrtstraße" auf, mit dem die Vorfahrt für einen längeren Straßenabschnitt oder eine ganze Straße angezeigt wird. Ab diesem Punkt gilt wieder die allgemeine Rechts-vor-links-Regelung.
Das Verkehrsschild Nr. 307 "Ende der Vorfahrtstraße" entspricht dem Schild VZ-Nr. 306 "Vorfahrtstraße", ist jedoch in schwarzer Linienzeichnung durchgestrichen.
Anstatt des Schildes "Ende der Vorfahrtstraße" kann die Vorfahrt auch durch die Verkehrsschilder VZ-Nr. 205 "Vorfahrt gewähren!" und VZ-Nr. 206 "Halt Vorfahrt gewähren!" beendet werden. In diesem Fall wird das Zeichen "Ende der Vorfahrtstraße" innerhalb von Ortschaften nicht gesetzt. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird das Ende einer Vorfahrtstraße jedoch in der Regel durch das Zeichen VZ-Nr. 307 "Ende der Vorfahrtstraße" angezeigt, um Missverständnissen vorzubeugen. Das gilt auch dann, wenn zusätzlich eines der Verkehrsschilder 205 "Vorfahrt gewähren!" oder 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" gesetzt wird.
Wie alle Verkehrsschilder gilt das Zeichen "Ende der Vorfahrtstraße" für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Parteien, das heißt für Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer, Motorräder, Reiter und auch für Fußgänger.
Produkt-Highlights
- Verkehrsschild "Vorfahrtstraße" / Hauptstraße nach StVO für öffentliche und private Bereiche zugelassen
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7 Jahre Garantie auf Produkte mit der Reflexionsklasse RA1 und 10 Jahre Garantie auf RA2 und RA3
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
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