Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse - Verkehrsschild VZ 277
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24 Varianten
Made in Germany
Dieses Verkehrszeichen VZ 277 wird nur auf Straßen verwendet, die einen erheblichen und schnellen Fahrverkehr aufweisen und auf denen nur ein entsprechendes Überholverbot den reibungslosen Verkehrsablauf gewährleisten kann. Das betrifft z. B. Steigungs- und Gefällstrecken, auf denen schwere Fahrzeuge nicht mehr zügig überholen können. Ist das Überholen bereits durch eine Fahrstreifenbegrenzung verboten, wird kein zusätzliches Verkehrsschild 277 zum Überholverbot gesetzt.
Das Verkehrsschild VZ 277 "Überholverbot" zeigt ohne weitere Angaben immer eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t an. Es kann jedoch um ein Zusatzschild ergänzt werden, auf dem eine abweichende zulässige Gesamtmasse angegeben ist. In diesem Fall gilt das Überholverbot für alle Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse über dem angegebenen Wert liegt.
Außerdem kann die Länge des Überholverbots durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt werden. Zusätzliche Verkehrsschilder können weiterhin anzeigen, dass das Verbot auch für Personenbusse und Pkw mit Anhänger gilt. In diesem Fall sind ein Personenbus und ein Pkw mit Anhänger auf dem Zusatzschild als Piktogramm angezeigt.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.
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