Verbot für Fußgänger - Verkehrsschild VZ 259
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Das Verkehrszeichen 259 "Verbot für Fußgänger" entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Kreises wird jedoch durch ein Fußgänger-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchgangsverbot für Fußgänger angezeigt. Für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 - 261 verwendet.
Das Durchgangsverbot VZ 259 im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbot kann durch eine Angabe zur zeitlichen Befristung relativiert werden, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr". In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum der Ein- und Durchgang verboten.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 259 "Verbot für Fußgänger" ausschließlich für den Fußgängerverkehr.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.