Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas - Verkehrsschild VZ 255
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Dieses Verkehrszeichen entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Kreises wird jedoch durch ein Motorrad-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchfahrtsverbot für Krafträder angezeigt. Für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 - 261 verwendet.
Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbotsschild 255 kann durch eine zeitliche Befristung relativiert werden, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr". In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten. Das bedeutet jedoch nur ein Fahrverbot, kein Parkverbot. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der erlaubten Zeiten in die gesperrte Straße einfahren, dürfen auch während der gesperrten Zeiten weiterhin parken.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 255 "Verbot für Krafträder" ausschließlich für Krafträder.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.