Verbot für Radverkehr - Verkehrsschild VZ 254
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Dieses Verkehrszeichen entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Kreises wird jedoch durch ein Fahrrad-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchfahrtsverbot für Radfahrer angezeigt. Für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 - 261 verwendet.
Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbotsschild 254 kann durch eine Angabe zur zeitlichen Befristung relativiert werden, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr". In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 254 "Verbot für Radverkehr" ausschließlich für Radfahrer.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.