Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - Verkehrsschild VZ 251
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Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen relativiert werden, z. B. eine Angabe zur zulässigen Gesamtmasse. In diesem Fall gilt das Verbotszeichen 251 nur für Fahrzeuge, deren Gesamtmasse über dem angezeigten Wert liegt. Außerdem kann das Fahrverbot zeitlich befristet sein.
Wird zu dem Verkehrszeichen Nr. 251 eine zeitliche Befristung angegeben, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr", ist für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten. Das bedeutet jedoch nur ein Fahrverbot, kein Parkverbot. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der erlaubten Zeiten in die gesperrte Straße einfahren, dürfen auch während der gesperrten Zeiten weiterhin parken.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 251 "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" ausschließlich für mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.