Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone (Umweltzone), doppelseitig - Verkehrsschild VZ 270.1-40
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Als Verkehrszeichen 270.1-40 "Beginn einer Umweltzone" verbietet dieses Schild zugleich die Weiterfahrt für alle Kraftfahrzeuge. Ausgenommen von dem Verbot sind Kraftfahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter oder blinder Menschen.
Das Verkehrsschild 270.1-40 "Beginn einer Umweltzone" kann mit einem Zusatzzeichen versehen sein, auf dem Kraftfahrzeuge mit bestimmten Umwelt-Plaketten von dem Verbot ausgenommen sind. Das Zusatzzeichen zeigt die entsprechende Plakettenfarbe nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung.
Die Verkehrsschilder VZ-Nr. 270.1 und 270.2 gelten für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Das gilt auch für das zweiseitige Verkehrszeichen VZ 270.1-40 "Umweltzone".
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrrahmen