Verbot für Gespannfuhrwerke - Verkehrsschild VZ 257-52
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Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbotsschild 257-52 kann durch eine Angabe zur zeitlichen Befristung relativiert werden, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr". In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 257-52 "Verbot für Gespannfuhrwerke" ausschließlich für Gespannfuhrwerke.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden in einer Größe von 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.
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