Parken halb auf Gehwegen (Anfang) - Verkehrsschild VZ 315-56
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Unser Parken halb auf Gehwegen (Anfang) hilft bei der Koordination der Parksituation
Das Parken halb auf Gehwegen (Anfang) - Verkehrsschild VZ 315-56 ist nötig, um PKW-Führern anzuzeigen, dass eine Zone beginnt, in der Fahrzeuge zur Hälfte auf dem Bürgersteig geparkt werden dürfen. Das ist deswegen wichtig, weil es laut StVO nur mit entsprechender Ausschilderung erlaubt ist. Das Produkt kommt im klassischen Design mit weißem Piktogramm auf blauem Hintergrund. Das Piktogramm dient hierbei gleichzeitig als leicht verständliche Anleitung dafur, wie das Fahrzeug korrekt zu parken ist. Das Verkehrsschild richtet sich nur an Vehikel mit einer Gesamtmasse von bis zu 2,8 Tonnen. Bei uns erhalten Sie es mit den Maßen 620 x 430 mm oder 900 x 600 mm.
Verlässlicher Einsatz bei Tag und Nacht
Damit das Verkehrsschild nicht mit der Zeit verwittert oder gar brüchig wird, wird bei seiner Verfertigung Aluminium verwendet. Es ist bei uns in drei verschiedenen Bauformen erhältlich – jede mit einer eigenen Form der Befestigung. Für die Flachform werden Rohrschellen verwendet, während es für die Rundform Edelstahl-Klemmschellen und für die Alform Alform-Klemmschellen sein müssen. Damit das Produkt auch bei Dunkelheit gute Dienste leistet, können Sie beim Bestellen zwischen den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 wählen.