Parken halb auf Gehwegen (Anfang) - Verkehrsschild VZ 315-51
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Mit dem Parken halb auf Gehwegen Verkehrszeichen kennzeichnen Sie Parkzonen am Bürgersteig
Mit unserem Parken halb auf Gehwegen (Anfang) - Verkehrsschild VZ 315-51 zeigen Sie an, dass ein Gebiet anfängt, in denen es Fahrzeugführern erlaubt ist, zur Hälfte auf Bürgersteigen zu parken. Das Schild ist hierbei ein Muss, denn normalerweise ist das Parken auf Gehwegen laut StVO untersagt, sodass der Ausnahmefall entsprechend gekennzeichnet werden muss. Damit das Produkt fur jedermann verständlich ist, präsentiert es sich mit weißem Piktogramm auf blauem Hintergrund. Das Piktogramm zeigt hierbei an, wie genau das Fahrzeug beim Parken zu platzieren ist. In unserem Shop erhalten Sie das Verkehrsschild in zwei verschiedenen Maßen: 630 x 420 mm oder 900 x 600 mm. Es ist nur für solche Fahrzeuge ausgelegt, die eine Gesamtmasse von 2,8 Tonnen nicht überschreiten.
Sehr robust und einfach zu befestigen
Das Produkt wird aus Aluminium hergestellt, um so den Einflüssen von Wind und Wetter ohne Probleme standhalten zu können. Sie müssen sich also keine Sorgen darüber machen, dass das Schild nach einiger Zeit verwittern könnte. Bei uns erhalten Sie das Verkehrsschild in drei verschiedenen Ausführungen, die jeweils auf unterschiedliche Weise befestigt werden. Für die Flachform des Produkts sind Rohrschellen notwendig, während für seine Rundform Edelstahl-Klemmschellen und für die Alform Alform-Klemmschellen verwendet werden. Je nachdem, wie gut das Produkt bei Nacht gesehen werden soll, bieten wir es in den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 an.