Bahnübergang - Verkehrsschild VZ 151
3 Reflexionsklassen von RA1 bis RA3 stehen für die gewünschte Rückstrahlwirkung zur Wahl. Das Verkehrsschild VZ 151 kennzeichnet als Gefahrzeichen nach StVO einen Bahnübergang und warnt Verkehrsteilnehmer vor dem kreuzenden Schienenverkehr.
Verkehrsschild VZ 151 aus Aluminium in drei Bauarten
Die Flachform besteht aus 2 oder 3 mm starkem Aluminiumblech. Sie besitzt keine Randverstärkung und wird mit Rohrschellen befestigt.
Rundform und Alform werden jeweils aus 2 mm starkem Aluminiumblech gefertigt. Bei der Rundform stabilisiert ein umgebördeltes Randprofil das Schild; zur Montage dienen Edelstahl-Klemmschellen. Die Alform besitzt einen umlaufenden Aluminium -Profilrahmen und wird mit passenden Alform-Klemmschellen angebracht.
Zwei Seitenlängen für das dreieckige Gefahrzeichen
Das Bahnübergangsschild ist mit 630 mm oder 900 mm Seitenlänge erhältlich. Beide Ausführungen haben die für Gefahrzeichen charakteristische Dreiecksform.
Was bedeutet Verkehrszeichen 151 Bahnübergang?
VZ 151 kennzeichnet einen Übergang, an dem der Schienenverkehr Vorrang hat, und gilt für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und Fußgänger. Innerhalb geschlossener Ortschaften kann das Zeichen allein stehen, sofern der Übergang gut erkennbar ist und die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigt. Andernfalls sowie außerhalb geschlossener Ortschaften wird die Entfernung mit einem Bakenzeichen der Nummern 156 bis 162 genauer angezeigt.
Hat dagegen der Straßenverkehr Vorrang, wird laut den vorliegenden Angaben das allgemeine Gefahrzeichen VZ 101 zusammen mit dem Zusatzschild Nur Schienenbahnen eingesetzt.
VZ 150 ist seit dem 31.08.2019 nicht mehr gültig
Früher wurde zwischen unbeschrankten und beschrankten Bahnübergängen unterschieden. Das vormals für Übergänge mit Schranken oder Halbschranken verwendete VZ 150 wurde zum 01.04.2013 abgeschafft und verlor nach Ablauf der Übergangsfrist seine Gültigkeit. VZ 151 wird daher auch für beschrankte Übergänge verwendet.
Bauart und Befestigung vor der Bestellung abstimmen
Größe, Reflexionsklasse und Schildkonstruktion lassen sich passend zur vorgesehenen Beschilderung auswählen. Das benötigte Befestigungsmaterial gehört nicht automatisch zur Auswahl und muss separat bestellt werden.
Je nach Ausführung handelt es sich um Lagerware oder Produktionsware ohne Umtausch- und Rückgabemöglichkeit. Gerade bei der Bauart lohnt sich daher ein genauer Blick: Rohrschellen, Edelstahl-Klemmschellen und Alform-Klemmschellen sind konstruktiv nicht untereinander austauschbar.
Ausführungen und Bestelldaten auf einen Blick
- Verkehrszeichen VZ 151 Bahnübergang
- Gefahrzeichen nach StVO
- Dreieckige Schildform
- Aluminium als Schildmaterial
- 630 mm Seitenlänge in Größe 1
- 900 mm Seitenlänge in Größe 2
- Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Flachform aus 2 oder 3 mm starkem Aluminiumblech
- Flachform zur Befestigung mit Rohrschellen
- Rundform aus 2 mm starkem Aluminiumblech
- Rundform mit umgebördeltem Randprofil
- Rundform zur Befestigung mit Edelstahl-Klemmschellen
- Alform aus 2 mm starkem Aluminiumblech
- Alform mit umlaufendem Aluminium-Profilrahmen
- Alform zur Befestigung mit Alform-Klemmschellen
- Befestigungsmaterial separat zu bestellen
- Je nach Ausführung als Lagerware oder Produktionsware erhältlich
- Produktionsware von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen
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