Bahnübergang - Verkehrsschild VZ 151
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Das Verkehrszeichen 151 "Bahnübergang" kann innerhalb geschlossener Ortschaften allein stehen, wenn der Übergang gut zu erkennen ist und die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigt. Anderenfalls und außerhalb geschlossener Ortschaften ist zusätzlich eines der Bakenzeichen 156 - 162 zu verwenden, mit denen die Entfernung zum Bahnübergang genauer angezeigt wird.
Das Verkehrszeichen "Bahnübergang" wird an Übergängen gesetzt, an denen der Schienenverkehr Vorrang hat. Bei Vorrang des Straßenverkehrs wird das allgemeine Gefahrenzeichen VZ-Nr. 101 mit dem Zusatzschild "Nur Schienenbahnen" gesetzt.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 151 "Bahnübergang" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.