Fußgänger, Aufstellung links - Verkehrsschild VZ 133-20
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Das Verkehrszeichen "Fußgänger" steht nicht an Kreuzungen oder Einmündungen, sondern nur an Stellen, an denen Fußgängerwege an anderen Stellen über die Fahrbahn führen. Außerdem wird das Verkehrszeichen 133-20 in der Regel nur dann gesetzt, wenn der Fußgängerübergang für den Fahrzeugführer nicht ohne Weiteres eingesehen werden kann.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 133-20 "Fußgänger, Aufstellung links" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.