Allgemeine Gefahrenstelle - Verkehrsschild VZ 101
Mit 1260 mm Seitenlänge erreicht die größte Ausführung des VZ 101 ein besonders markantes Format. Das dreieckige Gefahrzeichen warnt alle Verkehrsteilnehmer vor einer nicht näher bestimmten Gefahrenstelle und ist für Situationen vorgesehen, in denen kein genaueres Gefahrzeichen passt.
Wann wird das Verkehrsschild VZ 101 eingesetzt?
VZ 101 kommt vor allem dort zum Einsatz, wo kein spezifisches Gefahrenzeichen für die vorhandene Gefahr existiert. Im Regelfall werden stattdessen die genauer bezeichneten Gefahrzeichen mit den VZ-Nummern 102 bis 151 verwendet. Ein Zusatzzeichen kann die Art oder Ausdehnung der Gefahr näher erläutern.
630 und 900 mm ergänzen das Großformat
Als weitere Größen stehen 630 und 900 mm Seitenlänge zur Auswahl. Alle Varianten besitzen die für Gefahrzeichen typische Dreiecksform mit rotem Rand und allgemeinem Gefahrensymbol.
Die Reflexionsfolie ist in den Klassen RA1, RA2 oder RA3 erhältlich. Reflexionsklassen kennzeichnen unterschiedliche Stufen der Retroreflexion, also der Rückstrahlung einfallenden Lichts.
Drei Bauarten mit passender Klemmtechnik
Das Schild besteht aus Aluminium . Aufbau, Materialstärke und benötigte Befestigung unterscheiden sich je nach gewählter Konstruktion:
- Flachform aus 2 oder 3 mm starkem Blech , Montage mit Rohrschellen
- Rundform aus 2 mm starkem Blech mit umgebördeltem Randprofil, Montage mit Edelstahl-Klemmschellen
- Alform aus 2 mm starkem Blech mit umlaufendem Aluminium-Profilrahmen, Montage mit Alform-Klemmschellen
Zusatzzeichen konkretisieren Art, Entfernung oder Länge
Die allgemeine Gefahrenwarnung lässt sich durch eine ergänzende Beschilderung genauer einordnen:
- Art der Gefahr, beispielsweise schlechter Fahrbahnrand oder Bahnübergang ohne Vorrang der Schienenbahn
- Entfernung zur Gefahrenstelle durch eine einfache Angabe wie 100 m
- Länge der Gefahrenstelle durch eine Längenangabe mit seitlichen Pfeilen
Bei einem Bahnübergang mit Vorrang der Schienenbahn ist hingegen VZ 151 Bahnübergang zu verwenden.
StVO-Gefahrzeichen für sämtliche Verkehrsteilnehmer
Das Verkehrszeichen 101 gilt für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und Fußgänger. Seine Einordnung als Gefahrzeichen nach StVO macht deutlich, dass erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber der nachfolgenden, gegebenenfalls per Zusatzschild erläuterten Gefahrenstelle erforderlich ist.
Befestigung und Produktionsstatus vor der Bestellung prüfen
Das benötigte Befestigungsmaterial muss separat bestellt und auf die jeweilige Bauart abgestimmt werden. Der Artikel wird je nach Ausführung als Lagerware oder Produktionsware angeboten; bei Produktionsware sind Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Drei Größen, drei Reflexionsklassen und vier Ausführungen
- Verkehrszeichen VZ 101 Allgemeine Gefahrenstelle
- StVO-konformes Gefahrzeichen
- Dreieckige Schildform
- Seitenlängen 630, 900 oder 1260 mm
- Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
- Material Aluminium
- Flachform aus 2 oder 3 mm starkem Aluminiumblech
- Rundform aus 2 mm starkem Aluminiumblech
- Alform aus 2 mm starkem Aluminiumblech
- Befestigungsmaterial separat zu bestellen
- Als Lagerware oder Produktionsware erhältlich
- Produktionsware ohne Umtausch- und Rückgabemöglichkeit
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