Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h - Verkehrsschild VZ 274-50
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Das Verkehrsschild 274-55 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" ist für alle Fahrzeugarten gültig. Ist für eine spezielle Fahrzeugart (Gespanne, LKWs) bereits eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gültig, bleibt diese von dem Verkehrsschild VZ 274-55 unberührt. Grundsätzlich ist immer die niedrigere Höchstgeschwindigkeit für den entsprechenden Verkehrsteilnehmer gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 274-55 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" für alle Verkehrsteilnehmer.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.
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