Leitmal, Anbringung links (vertikal) - Verkehrsschild VZ 627-20
Diese Verkehrs-Schilder entsprechen der StVO §43 Abs.3. Die Einrichtungen dienen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen. Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.
Material:
- Flachform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
Bestellhinweis: Die maximale Länge für das Brückenleitmal beträgt 2,5 m. Sollten Sie ein längeres Brückenleitmal benötigen, bestellen Sie bitte entsprechende Teilstücke. Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
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