Autohof - Verkehrsschild VZ 448.1
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Diese Verkehrs-Schilder entsprechen der StVO §42 Abs.2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Mit dem Zeichen wird ein Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt angekündigt. Der Autohof wird einmal am rechten Fahrbahnrand 500 bis 1000 m vor dem Zeichen 448 angekündigt. Auf einem Zusatzzeichen wird durch grafische Symbole der Leistungsumfang des Autohofs dargestellt.Material:
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen