Erinnerungstafel gemäß Brocken-Erklärung - Verkehrsschild VZ 386.3-50
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Diese Verkehrs-Schilder entsprechen der StVO §42 Abs.2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. Das Zeichen steht an der Autobahn. Es dient der Unterrichtung über touristisch bedeutsame Ziele.
Material:
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen