Ortstafel, doppelseitig (Rückseite VZ 311) - Verkehrsschild VZ 310-40
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Ebenso wie die einfache Ortstafel steht auch die doppelseitige Ortstafel überall dort, wo die geschlossene Bebauung einer Ortschaft auf mindestens einer Straßenseite für den Fahrer erkennbar beginnt. Im Normalfall wird das Verkehrszeichen "Ortstafel, doppelseitig" nur auf der rechten Straßenseite (in Richtung ortseinwärts) aufgestellt. Sie muss jedoch auch für ortsauswärts fahrende Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein. Ist das nicht der Fall, steht die Ortstafel auch auf der linken Straßenseite.
Die Vorgaben für die Ortsangaben entsprechen denen, die für die Verkehrsschilder "Ortstafel, Vorderseite" und "Ortstafel, Rückseite" gelten.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 310-40 "Ortstafel, doppelseitig" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger und auch für Reiter.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrrahmen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
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