Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kfz - Verkehrsschild VZ 260
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Bei diesem Verkehrszeichen 260 handelt es sich um eine Kombination der beiden Verkehrsschilder VZ-Nr. 255 "Verbot für Krafträder" und VZ-Nr. 251 "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge". Es entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Verkehrszeichen VZ 260 wird jedoch durch ein Motorrad-Piktogramm und ein Pkw-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge angezeigt.
Für ein getrenntes Verbot von Krafträdern oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen sowie für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 - 261 verwendet.
Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verkehrsschild VZ 260 kann durch eine zeitliche Befristung relativiert werden, z. B. "20.00 - 06.00 Uhr". In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten. Das bedeutet jedoch nur ein Fahrverbot, kein Parkverbot. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der erlaubten Zeiten in die gesperrte Straße einfahren, dürfen auch während der gesperrten Zeiten weiterhin parken.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 260 "Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge" ausschließlich für die angezeigten Kraftfahrzeuge.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.