Ufer - Verkehrsschild VZ 101-53
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Das Verkehrszeichen "Ufer" kann Flüsse, Seen und andere Gewässer kennzeichnen. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Anzeigen von Ufern durch Verkehrsschilder möglich. Das Verkehrszeichen 101-53 "Ufer" wird jedoch nur verwendet, wenn die Straße direkt an ein unbeschranktes Ufer führt, das auch nicht anderweitig abgesperrt ist. In abgetrennten Hafengebieten werden jedoch keine entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt.
Das Verkehrsschild "Ufer" kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden, auf denen die Entfernung zum Ufer genannt wird. Auch die Fahrgeschwindigkeit kann mithilfe von Zusatzzeichen beschränkt werden.
Das Verkehrsschild "Ufer" wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Es bleibt noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 101-53 "Ufer" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen