

Stopschild / Verkehrszeichen VZ 206 nach StVO
Halt Vorfahrt gewähren Schild
Das Verkehrszeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" mit der VZ-Nr. 206 zeigt an einer Kreuzung oder Einmündung ein unbedingtes Haltgebot an. Der Verkehrsteilnehmer muss sein Fahrzeug komplett zum Stillstand bringen und Fahrzeugen auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren. Das gilt auch in Situationen, in denen der Fahrzeugführer die kreuzende Straße schon beim Heranfahren überblicken kann und die Straße sichtbar verkehrsfrei ist. Auch hier ist vorab ein Stopp einzulegen.
Der Unterschied zum Verkehrsschild VZ-Nr. 205 "Vorfahrt gewähren!" liegt in diesem unbedingten Haltgebot, während der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug beim Gebotsschild "Vorfahrt gewähren!" nicht komplett zum Stillstand bringen muss.
Das Stoppschild mit der VZ-Nr. 206 und dem Hinweistext STOP kann um zusätzliche Verkehrsschilder ergänzt werden. Das Zusatzzeichen für kreuzenden Radverkehr zeigt an, dass der Fahrzeugführer an der Kreuzung auf Radverkehr von beiden Seiten achten muss. Außerdem kann das Verkehrszeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" um das Zusatzzeichen "Stop - 100m" ergänzt werden. In dieser Kombination dient es als Ankündigungszeichen für die kommende Kreuzung oder Einmündung innerhalb geschlossener Ortschaften.
Zusätzlich zum Verkehrszeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" kann außerdem ein Zusatzschild verwendet werden, das den Verlauf der Vorfahrtstraße anzeigt. Auf diese Weise erhält der Verkehrsteilnehmer einen Überblick über die Vorfahrtsregelungen an der betreffenden Kreuzung oder Einmündung.
Das Verkehrszeichen VZ-Nr. 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" darf vom haltenden Verkehrsteilnehmer nicht verdeckt werden, damit die Sichtbarkeit auch für nachfolgende Fahrzeuge gewährleistet ist. Wird das Stoppschild durch das Fahrzeug verdeckt, darf der betreffende Verkehrsteilnehmer bis zu 10 m vor dem Verkehrszeichen nicht halten. Gerade das Stoppschild findet an den besonders gefährlichen Verkehrspunkten seinen Einsatz, weshalb ein Verdecken riskant für die anderen Verkehrsteilnehmer werden kann. Eine Anbringung in ausreichender Höhe ist daher zwingend erforderlich.
In den meisten Fällen wird zusätzlich zum Verkehrsschild "Halt! Vorfahrt gewähren!" die entsprechende Haltelinie auf der Straße angezeigt. Ist keine Haltelinie vorhanden, muss der Fahrzeugführer so halten, dass er die kreuzende Straße einsehen kann, er aber den Vorfahrtsberechtigten nicht in seiner freien Fahrt beeinträchtigt.
Wie alle Verkehrsschilder gilt das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Parteien, das heißt für Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer, Motorräder, Reiter und auch für Fußgänger.
Produkt-Highlights
- Stoppschild "Halt! Vorfahrt gewähren!" nach StVO für öffentliche und private Bereiche zugelassen
- 7 Jahre Garantie auf Produkte mit der Reflexionsklasse RA1 und 10 Jahre Garantie auf RA2 und RA3
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Achtung: Schilder der Größe 600 x 600 mm entsprechen nicht der StVO!
*) Die Ausführung "2 mm" entspricht in der Größe 900 x 900 mm nicht der RAL -Gütezeichenvorschrift.
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
Zubehör














