Steinschlag, Aufstellung rechts - Verkehrsschild VZ 101-15
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Verkehrsschilder, die auf die Gefahr von Steinschlägen hinweisen, sind in Deutschland vor allem im Alpenraum und dort an steilen Felspassagen zu finden. Sie weisen den Fahrer darauf hin, dass er im beschilderten Bereich die Geschwindigkeit reduzieren und besonders vorsichtig fahren soll.
Das Verkehrsschild "Steinschlag, Aufstellung rechts" darf auch spiegelbildlich verwendet werden, um eine Steinschlaggefahr auf der linken Fahrbahnseite gut sichtbar anzuzeigen. In diesem Fall muss es jedoch auf der linken Seite wiederholt werden.
Das Verkehrszeichen "Steinschlag" wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Es bleibt aber noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 101-15 "Steinschlag, Aufstellung rechts" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen