Schnee- oder Eisglätte - Verkehrsschild VZ 101-51
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Für den Fahrzeugführer bedeutet dieses Verkehrszeichen "Schnee- oder Eisglätte", dass er vor allem beim Bremsen mit einer erhöhten Schleuder- und Rutschgefahr rechnen muss. In dem beschilderten Abschnitt sollte die Geschwindigkeit gesenkt und auf ruckartiges Bremsen verzichtet werden.
Das Verkehrszeichen "Schnee- oder Eisglätte" wird ausschließlich an Straßen aufgestellt, die besonders stark von Glatteisbildung betroffen sind. Es wird normalerweise nicht in kurzen Waldstücken, auf Brücken oder Dämmen gesetzt, außer, wenn eine Brücke oder ein Damm nicht als solche zu erkennen sind.
Das Verkehrszeichen "Schnee- oder Eisglätte" wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Es bleibt aber noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt dasVerkehrszeichen VZ 101-51 "Schnee- oder Eisglätte" für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen