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Für Fußgänger verboten (BGV A8 P 03)

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  • Material: Folie (selbstklebend) oder Kunststoff (selbstklebend)
  • Maße: 200 oder 315 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot

  • Symbol nach BGV A8 und ASR A 1.3 (2007)
Für die Artikelnummer, Preise & Lieferzeiten klicken Sie bitte alle Wunscheigenschaften an
Beschreibung
Das Verbotszeichen "Für Fußgänger verboten" kennzeichnet Betriebswege, auf denen der Fußverkehr aus Sicherheitsgründen untersagt ist. Die Verbotskennzeichnung macht Fußgänger unmissverständlich auf das geltende Verbot aufmerksam und warnt zugleich vor einer möglichen Unfallgefahr. Eingesetzt wird das Hinweisschild auf Baustellen, innerbetrieblichen Transportwegen und in anderen Bereichen, in denen Unfallgefahr durch querende Fahrzeuge besteht.

Kennzeichnen Sie gefährliche und stark befahrene Bereiche mit dem Verbotsschild "Für Fußgänger verboten", um Unfällen vorzubeugen. Unsere Verbotsschilder entsprechen den Vorgaben von BGV A8 und ASR A 1.3 (2007). Wir liefern Ihre Hinweisschilder aus selbstklebenden Kunststoff in 200 mm Durchmesser.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.
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