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Mit Wasser löschen verboten nach ISO 7010 (P 011)

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  • Material: Folie (selbstklebend) oder Aluminium
  • Maße: 200, 315 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • nach DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 (2013)
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Beschreibung
Das Verbotsschild P 011 "Mit Wasser löschen verboten" dient der Kennzeichnung von Stoffen und Anlagen, die in Kontakt mit Wasser eine Gefahr darstellen. Durch eine adäquate Verbotsbeschilderung weisen Sie Außenstehende auf die Gefahr hin und vermeiden lebensgefährliche Unfälle durch Explosionen oder Stromschläge.

Das internationale Verbotsschild wird zur Kennzeichnung von Benzin, Öl, Leichtmetallen und anderen Stoffen eingesetzt, bei denen Löschwasser schwere Reaktionen wie etwa eine Explosion oder Stichflamme zur Folge haben kann. Auch elektrische Anlagen und Kabelbrände dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden. Hier besteht die Gefahr lebensgefährlicher Stromschläge.

Indem Sie Ihre Betriebsräume entsprechend kennzeichnen, vermeiden Sie schwerwiegende Unfälle und unnötige Schäden an Ihren Anlagen. Überall dort, wo Wasser als Löschmittel nicht infrage kommt, sollten Sie ergänzend zur Verbotsbeschilderung alternative Löschmittel bereitstellen.

Das Verbotszeichen "Mit Wasser löschen verboten" erhalten Sie bei un aus Aluminium mit einem Durchmesser von 400 mm. Alle Schilder entsprechen den Vorgaben von ASR A 1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 .

Eigenschaften:
  • hochwertiger Sieb-/Digitaldruck (je nach Material)
  • UV-Licht beständig
  • witterungsbeständig

  • nach DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 (2013)
Farbgebung:
  • Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot
  • Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß
  • Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz
Erkennungsweiten:
  • bei ø 25 mm → 1 m
  • bei ø 50 mm → 2 m
  • bei ø 100 mm → 4 m
  • bei ø 200 mm → 8 m
  • bei ø 315 mm → 12 m
  • bei ø 400 mm → 16 m
  • bei ø 600 mm → 24 m
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