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Verbandschränke

Kaufen Sie Verbandschränke für Betriebe mit Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169.
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Verbandschrank mit Inhalt nach DIN 13157 und DIN 13169

Verbandschränkenach DIN 13157und DIN 13169 - bei Bohmeyer & Schuster gibt es den Verbandschrank nach Norm zum kleinen Preis.

Verbandschränke nach DIN 13157 und DIN 13169 sind für Unternehmen und Behörden gesetzlich verpflichtend. Diese müssen in ihren Räumen mindestens einen Verbandschrank oder Erste-Hilfe-Koffer bzw. Verbandkasten zu haben. Dies trifft auch für soziale Einrichtungen sowie Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen zu. Im Notfall leisten Verbandschränke und Verbandkästen wertvolle Dienste. Damit der Schrank oder Kasten schnell nutzbar ist, muss er an einer gut zugänglichen Stelle stationiert sein. Ebenso wichtig ist der funktionsfähige Inhalt. Pflicht ist der Verbandkasten auch im Auto.

Verbandschränke sorgen für Sicherheit nach Vorschrift

Ob ein Verbandkasten ausreicht oder ein Verbandschrank Vorschrift ist, richtet sich nach der Größe und Art des jeweiligen Betriebes und der Anzahl der dort beschäftigen Personen. Maßgeblich ist auch die Anzahl der Personen, die sich aus sonstigen Gründen in dem Gebäude aufhalten, zum Beispiel Besucher, Gäste oder Kinder. Exakt geregelt ist der Einsatz für die Erste-Hilfe-Maßnahmen in den Unfallverhütungsvorschriften und Grundsätzen der Prävention (BG-Vorschriften bzw. GUV-Vorschriften nach § 15 SBG VII). Nutzen Sie weitere Informationen zum Thema Erste Hilfe im Betrieb der DGUV. Die Details zum Inhalt eines Verbandkastens, Verbandkoffers oder Verbandschrankes sind in bestimmten DIN-Normen festgehalten. Darin geht es im Speziellen um die Art und Menge des Verbandmaterials. Große Betriebe verfügen über einen eigenen Sanitätsraum. Schnell erkennbar von außen sind Verbandschränke am angebrachten Rettungszeichen. Es empfiehlt sich, alle Mitarbeiter darüber aufzuklären, an welcher Stelle im Betrieb oder in der Behörde sich Verbandskästen und Verbandschränke befinden. So geht im Notfall keine wertvolle Zeit verloren. Ebenso wichtig wie Verbandschränke sind Mitarbeiter, die eine Ausbildung in Erster Hilfe haben.

Was gehört in Verbandschränke?

Verbandschränke bestehen in der Regel aus Stahlblech. Dadurch bleibt der Inhalt geschützt vor Feuchtigkeit und Staub. Verbandschränke gibt es als Standmodell und zum Aufhängen an der Wand. Der Inhalt des Schrankes oder auch des Verbandkastens muss die wichtigsten Verbandmittel enthalten. Medikamente gehören nicht in Verbandschränke! Denn der Inhalt des Kastens dient in erster Linie zur sofortigen Versorgungen bei kleinen Unfällen, Schnittwunden oder ähnlichen Vorkommnissen. Des Weiteren kann mit der Ausrüstung aus einem Verbandschrank auch in schwerwiegenden Fällen lebensnotwendige Erste Hilfe geleistet werden. Der Inhalt der Verbandschränke muss regelmäßig kontrolliert und eventuell ausgetauscht oder ergänzt werden. Eine sinnvolle Ergänzung ist das Verbandbuch. In das Verbandbuch tragen die Ersthelfer die erfolgten Maßnahmen ein.

Das regeln die DIN-Normen im Einzelnen

Entscheidend ist zunächst die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3. Danach richtet sich, ob in einem Betrieb, einer Einrichtung oder einer Behörde ein Verbandkasten ausreicht oder ein Verbandschrank notwendig ist. Die DIN 13157 ist bei kleinen Betrieben anzuwenden, sie regelt auch den den Inhalt eines kleinen Betriebsverbandkastens, Verbandkoffers und Verbandschranks. Größere Betriebe müssen sich nach der DIN 13169 richten. Gut zu wissen; Eine Füllung nach DIN 13169 ersetzt zwei Füllungen nach DIN 13157. Für den KFZ-Verbandkasten und für Sanitätstaschen gibt es eigene DIN-Normen.
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