

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (ohne Handfeuermelder) nach E DIN 14096-A
Sicherheits- und Brandschutzaushang
Verhalten im Brandfall - Brände verhüten (ohne Handfeuermelder)
Brandschutzordnung für bauliche Anlagen, in der k e i n e Handfeuermelder und Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z.B. Löschdecke) vorhanden sind. Aushang: Brandschutzordnung für bauliche Anlagen ohne Handfeuermelder nach DIN 14096-Teil A (2014) Material: Kunststoff , langnachleuchtend Leuchtdichte: HIGHLIGHT 52 mcd/m² Format: 29,7 x 21,0 cm Symbole gemäß neuer ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010
Teil A ist ein AUSHANG, der gut sichtbar angebracht werden muss und sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher) richtet, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Ein Aushang, der nicht mehr einwandfrei lesbar ist oder dessen Inhalt nicht mehr zutrifft, muss ersetzt werden.
Verhalten im Brandfall mit den Punkten:
- Brand melden
- In Sicherheit bringen
- Löschversuch unternehmen
Eigenschaften:
- hochwertiger Sieb-/Digitaldruck
- UV-Licht beständig
-
witterungsbeständig
- nach E DIN 14096 / Teil A
Farbgebung:
- Sicherheitsfarbe des Brandschutzzeichens nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot
- Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß