Prüfplaketten - nach DGUV Vorschrift 4 geprüft, Nächste Prüfung
Für wiederkehrende Kennzeichnungen nach DGUV Vorschrift 4 gedacht, nicht für eine undatierte Dauerkennzeichnung. Die Prüfplaketten decken mit fünf auswählbaren Ausführungen die Prüfjahre 2026 bis 2030 ab und zeigen die nächste Prüfung sichtbar am gekennzeichneten Gegenstand an.
Was bedeuten Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 4?
Sie kennzeichnen, wann die nächste Prüfung ansteht. Die DGUV Vorschrift 4 betrifft die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; die Plakette dient dabei als sichtbare Kennzeichnung und ersetzt weder die fachgerechte Prüfung noch deren Dokumentation.
30 mm Durchmesser für eine kompakte Kennzeichnung
Mit einem Durchmesser von 30 mm bleibt die runde Plakette klar begrenzt. Das konkrete Prüfjahr lässt sich direkt auswählen.
Selbstklebende Folie in zwei Ausführungen
Zur Wahl stehen selbstklebende Dokumentenfolie und selbstklebende Folie. Damit kann der Folientyp passend zur vorgesehenen Kennzeichnung bestellt werden.
Fünf Jahresfarben erleichtern die Unterscheidung
Die Ausführungen sind in folgenden Farben erhältlich:
- Gelb
- Orange
- Violett
- Grün
- Blau
Eine Verpackungseinheit enthält 10 Stück.
Ausführungen für die nächste Prüfung
- Kennzeichnung: Nach DGUV Vorschrift 4 geprüft, nächste Prüfung
- Folientyp: Dokumentenfolie selbstklebend oder Folie selbstklebend
- Durchmesser: 30 mm
- Jahre: 2026, 2027, 2028, 2029 oder 2030
- Jahresfarben: Gelb, Orange, Violett, Grün oder Blau
- Verpackungseinheit: 10 Stück
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