Prüfplaketten - Geprüft von ___ nach DGUV Vorschrift 4
Für die klare Kennzeichnung geprüfter Arbeitsmittel verbinden diese Prüfplaketten das Feld „Geprüft von“ mit dem Hinweis auf die DGUV Vorschrift 4. Besonders auffällig ist die Ausführung für den Zeitraum 2028 bis 2039, ergänzt durch mehrere kürzere Jahresbereiche.
Welche Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 4 passen?
Zur Auswahl stehen selbstklebende Plaketten mit 25 oder 30 mm Durchmesser sowie verschiedenen Jahresfarben und Zeiträumen. Das freie Feld ist für die Angabe der prüfenden Person vorgesehen; die Prüfplakette macht die Kennzeichnung am Arbeitsmittel sichtbar, ersetzt jedoch nicht die zugrunde liegende Prüfung und Dokumentation.
25 oder 30 mm Durchmesser für die passende Kennzeichnungsfläche
Die Größen 25 mm und 30 mm Durchmesser erlauben eine Abstimmung auf die verfügbare Klebefläche. Als Jahresbereiche sind 2026 bis 2035, 2027 bis 2036, 2028 bis 2037 und 2028 bis 2039 erhältlich. Gelb, Orange und Violett dienen als wählbare Jahresfarben.
Selbstklebende Folie oder Dokumentenfolie
Je nach Variante besteht die Kennzeichnung aus selbstklebender Dokumentenfolie oder selbstklebender Folie. Ein separater Klebstoff ist damit nicht erforderlich. Geliefert werden die Prüfetiketten in einer Verpackungseinheit mit 10 Stück.
Merkmale der Prüfplaketten
- Beschriftung „Geprüft von ___ nach DGUV Vorschrift 4“
- Dokumentenfolie, selbstklebend
- Folie, selbstklebend
- 25 mm oder 30 mm Durchmesser
- Jahresbereich 2026 bis 2035
- Jahresbereich 2027 bis 2036
- Jahresbereich 2028 bis 2037
- Jahresbereich 2028 bis 2039
- Jahresfarben Gelb, Orange oder Violett
- Verpackungseinheit 10 Stück
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