Prüfplakette - geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV 208-061
Mit 30 mm Durchmesser findet die Kennzeichnung auch auf kleinen Bauteilen Platz. Auffällig ist die optionale Dokumentenfolie: Sie zerstört sich beim Ablöseversuch und beugt so einer unbemerkten Wiederverwendung der Plakette vor.
Welche Prüfplakette gemäß BetrSichV §3 (6) und DGUV 208-061 kaufen?
Diese Prüfplakette dient als sichtbarer Prüfnachweis nach BetrSichV §3 (6) und DGUV 208-061. Sie macht eine durchgeführte Prüfung direkt am gekennzeichneten Bauteil erkennbar und wird in einer Verpackungseinheit mit 10 Stück geliefert.
Selbstklebende Folie für eine zügige Kennzeichnung
Die selbstklebende Ausführung lässt sich ohne Werkzeug anbringen. Zur Wahl stehen herkömmliche Folie und eine manipulationshemmende Dokumentenfolie.
Drei Prüfzeiträume mit klarer Farbcodierung
Verfügbar sind die Jahresausführungen 2026 bis 2031, 2027 bis 2032 und 2028 bis 2033. Gelb, Orange oder Violett erleichtern die optische Unterscheidung verschiedener Prüfperioden und unterstützen eine übersichtliche Kennzeichnung vor Ort.
Alle Ausführungen auf einen Blick
- Prüfnachweis nach BetrSichV §3 (6) und DGUV 208-061
- Durchmesser 30 mm
- Selbstklebende Folie oder selbstklebende Dokumentenfolie
- Dokumentenfolie zerstört sich beim Ablöseversuch
- Jahresausführungen 2026 bis 2031, 2027 bis 2032 und 2028 bis 2033
- Jahresfarben Gelb, Orange und Violett
- Verpackungseinheit 10 Stück
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