Einschubwarntafel, neutral
1 Variante
Gemäß GGVS/ADR dürfen kleinere Warntafeln verwendet werden, wenn infolge Form oder Bau des Fahrzeuges die zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichend ist.
Die GGVS-Durchführungsrichtlinie sagt aus, dass diese Voraussetzungen in der Regel nur bei PKW erfüllt werden.