Warntafel orange für Dieselkraftstoff / Heizöl gemäß GGVSEV / ADR
mit den Ziffern 30 / 1202
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1 Variante
Gemäß GGVS/ADR dürfen kleinere Warntafeln verwendet werden, wenn infolge Form oder Bau des Fahrzeuges die zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichend ist.
Die GGVS-Durchführungsrichtlinie sagt aus, dass diese Voraussetzungen in der Regel nur bei PKW erfüllt werden.
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