Beschreibung
Parkwarntafeln - Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an. Gemäß § 17 (4) StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerörtlich parken, mit bauartgeprüften Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Die kleine Parkwarntafel (285 x 285 mm) besteht aus Hochleistungsreflektoren. Dieses Produkt wird im hochwertigen Siebdruck hergestellt.
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