Parkwarntafel klappbar und bauartgeprüft, reflektierend Typ 2
für Kfz über 3,5t, Anhänger oder Wohnwagen
2 Varianten
Made in Germany
Bauartgeprüft nach StVZO § 22a – erfüllt die Kennzeichnungspflicht nach StVO § 17 Abs. 4 für innerorts parkende Fahrzeuge über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen
Rot-weiß reflektierende Signalfolie Typ 2 nach DIN 67520 – die seitliche Fahrzeugbegrenzung wird bei Dämmerung und Dunkelheit sichtbar
Klappbare Ausführung – lässt sich flach zusammenlegen und platzsparend im Fahrzeug verstauen
Scharniere und Drehverschlüsse aus Edelstahl V2A – rostfrei und dauerhaft leichtgängig, auch bei Nässe und Streusalz
Aluminiumtafel – leicht, formstabil und korrosionsfrei
Zwei Größen: 285 x 285 und 423 x 423 mm
Rechts- oder linksweisend erhältlich – für beide Fahrzeugseiten die richtige Ausrichtung
Reflexionsklasse RA2-B oder RA3-C wählbar – Rückstrahlwirkung nach Anforderung
Beschreibung
Parkwarntafeln - Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an. Gemäß StVO § 17 Abs. 4 müssen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerörtlich parken, mit bauartgeprüften Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Die Parkwarntafeln mit Signalfolie Typ 2 entsprechen der DIN 67 520. Die Vorderseite der großen Parkwarntafel (423 x 423 mm) ist mit weiß/rot reflektierender Folie Typ 2 ausgerüstet.
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