



Abfallwarntafel - klappbare A-Tafel mit Drehverschluss
nach KrWG §55 (1), AbfG §49 Abs. 6 und AbfVerbrG §10
Abfalltafel klappbar mit einer Reflexionsfolie ausgerüstet, zum von Gesetzes wegen notwendigen Anbringen an Lkw und andere Kfz, die im öffentlichen Straßenraum Abfälle transportieren. Sie lassen sich bei Leerfahrten oder anderweitiger Benutzung dank integrierter Scharniere in Sekundenschnelle zusammen- oder auseinanderklappen.
Unsere Abfallwarntafeln erfüllen die Bedingungen nach KrWG §55 (1), AbfG §49 Abs. 6 und AbfVerbrG §10 ).
Eine Abfalltafel ist wahlweise aus Aluminium oder aus verzinkt em Stahblech gefertigt und mit einer reflektierenden Folie ausgestattet. Das A wird als Symbol für den Abfalltransport verwendet. Daher hat sich auch die ungangssprachliche Bezeichnung A-Tafel etaliert. Jede Abfallwarntafel wird im Siebdruck gefertigt, um eine maximale Haltbarkeit des Abfallschildes zu garantieren. Wahlweise können Sie diese bei uns mit oder ohne Haltebügel kaufen.
Eine Abfallwarntafel muss laut dem 3. Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes vom 31. Januar 1985 (BGBl. l, Nr. 5 vom 07.02.1985) an jedem Kfz angebracht werden, dass Abfälle über öffentliches Straßenland transportiert. Die Abfalltafel muss vorne und hinten deutlich sichtbar sein.
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