Laser Klasse 4 - Laserstrahlung - Wenn geöffnet Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden
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Laser-Klasse 4: Die für Menschen zugängliche Laserstrahlung birgt erhebliche Gefahren für die Augen und für die Haut. Auch diffuse Streustrahlung birgt Gefahrenpotential. Beim Einsatz von Lasern der Klasse 4 besteht die Gefahr von Bränden und Explosionsgefahr.
Beschreibung:
Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift sind Warnschilder und Warnzeichen Sicherheitszeichen, die vor möglichen Gefahrensituationen warnen.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der Warnschilder nach DIN 5381 ist RAL 1003 signalgelb. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.
Klassifizierung nach DIN EN 60825-1 :2015-07
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