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Schutt abladen verboten

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Text: schwarz / Rand: rot
  • nach BGV A8 P 03
Beschreibung
Das Verbotsschild "Schutt abladen verboten" untersagt das Abladen von Bauschutt an Stellen, die nicht als Schutthalde ausgewiesen sind. Unzulässige Schutthalden können Mensch und Umwelt gefährden und dem Grundstückseigner hohe Entsorgungskosten verursachen. Das Verbotszeichen kommt insbesondere im Umkreis von Baustellen und Abrissarbeiten zum Einsatz, um autorisierte Schutthalden klar von unzulässigen Abladestellen abzugrenzen.

Kennzeichnen Sie Ihr Privat- oder Betriebsgrundstück durch Verbotsschilder nach BGV A8 , um einem unbefugten Deponieren von Bauschutt vorzubeugen. Das Hinweisschild "Schutt abladen verboten" erhalten Sie bei uns als witterungsbeständiges Aluminium schild für die Verbotskennzeichnung in Innen- und Außenbereichen.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Textes der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.
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