

Hinter den Schwenkarm treten verboten nach DIN 4844-2 (P 023)
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br>Kennzeichnen Sie bewegliche Bauteile durch Verbotsschilder, um schweren Arbeitsunfällen vorzubeugen und die Sicherheit beim Umgang mit schwenkenden Maschinenteilen zu gewährleisten. Das Hinweisschild "Hinter den Schwenkarm treten verboten" erhalten Sie bei uns als Piktogramm-Aufkleber zum einfachen Verkleben an der Anlage. Das Schild hat eine Erkennungsweite von 4 Metern und ist für die Verbotskennzeichnung gemäß DIN 4844 -2 geeignet.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.