Verbotszeichen Herunterspringen verboten nach DIN EN ISO 7010, P029
Welche Größe ist für das Verbotszeichen Herunterspringen verboten sinnvoll? Die Ausführung mit 400 mm Durchmesser bietet eine Erkennungsweite von 16 m, während das 200-mm-Schild für Sichtdistanzen bis 8 m ausgelegt ist. So lässt sich das Sicherheitszeichen passend zur Entfernung am vorgesehenen Standort auswählen.
Verbotszeichen Herunterspringen verboten nach DIN EN ISO 7010 P029
Die Kennzeichnung P029 nach DIN EN ISO 7010 steht für das Verbot des Herunterspringens. Durch die Zuordnung zu einem festgelegten Sicherheitszeichen bleibt die Aussage klar und normgerecht.
Selbstklebende Folie oder robustes Aluminium
Als Materialien stehen selbstklebende Folie und Aluminium zur Wahl. Die Folienausführung lässt sich direkt auf einem geeigneten Untergrund anbringen. Aluminium bietet eine formstabile Alternative für eine dauerhafte Kennzeichnung.
Ausführung passend zur Sichtdistanz wählen
- Verbotszeichen P029 nach DIN EN ISO 7010
- Bedeutung: Herunterspringen verboten
- Material: selbstklebende Folie oder Aluminium
- Durchmesser: 200 oder 400 mm
- Erkennungsweite: 8 oder 16 m
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