Verbotsszeichen Aufenthalt unter der Last verboten
Wo schwebende Lasten eine klare Abgrenzung verlangen, warnt dieses Schild eindeutig vor dem Aufenthalt im Gefahrenbereich. Auffällig ist die kompakte Ausführung mit 10 Zeichen auf einem Bogen, während das größere Format einzeln erhältlich ist.
Verbotszeichen Aufenthalt unter der Last verboten gemäß DGUV-Information 208-004
Die Gestaltung folgt der DGUV-Information 208-004 und unterstützt eine fachlich nachvollziehbare Sicherheitskennzeichnung. Das Motiv vermittelt das Verbot ohne lange Erläuterung und kann so zur Unfallverhütung beim Heben und Transportieren beitragen.
Selbstklebende Folie für eine werkzeuglose Anbringung
Das Verbotsschild besteht aus selbstklebender Folie. Es lässt sich ohne Werkzeug anbringen, was besonders bei der Kennzeichnung von Geräten und klar abgegrenzten Arbeitsbereichen praktisch ist.
Welche Größe des Verbotsschilds ist die richtige?
Die Ausführung mit 50 mm Durchmesser besitzt eine Erkennungsweite von 2 m und ist für kompakte Kennzeichnungsflächen vorgesehen. Das einzeln gelieferte Schild mit 100 mm Durchmesser erreicht 4 m Erkennungsweite und eignet sich damit für größere Betrachtungsabstände.
Zwei Durchmesser für Geräte und Arbeitsbereiche
- Motiv: Aufenthalt unter der Last verboten
- Gestaltung gemäß DGUV-Information 208-004
- Material: selbstklebende Folie
- Durchmesser 50 mm, 10 Stück pro Bogen
- Erkennungsweite bei 50 mm: 2 m
- Durchmesser 100 mm, einzeln
- Erkennungsweite bei 100 mm: 4 m
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