Kombischild Notausgang freihalten / Abstellen oder Lagern verboten
Zwei Hinweise stehen auf einer Kennzeichnung: Das Kombischild verbindet das Freihalten des Notausgangs mit einem Abstell- und Lagerverbot. So ist direkt erkennbar, dass Gegenstände im gekennzeichneten Bereich nichts zu suchen haben.
Welches Kombischild kennzeichnet „Notausgang freihalten“ und „Abstellen oder Lagern verboten“?
Dieses Kombischild nutzt die Symbole P023 und M001 gemäß ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 . Die DIN EN ISO 7010 vereinheitlicht Sicherheitszeichen, während die ASR A1.3 deren Verwendung in der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung konkretisiert.
Selbstklebende Folie oder formstabiles Aluminium
Für glatte, geeignete Untergründe steht eine Variante aus selbstklebender Folie zur Wahl. Aluminium bietet eine feste Ausführung, wenn eine stabile Beschilderung gefragt ist. Die Materialwahl lässt sich damit an Untergrund und Beanspruchung anpassen.
Zwei Formate für unterschiedliche Sichtweiten
Das Schild ist in 297 x 210 mm oder 371 x 262 mm erhältlich. Das größere Format erleichtert die Wahrnehmung in weitläufigeren Räumen, während die kompaktere Ausführung weniger Fläche benötigt.
Merkmale
- Kombinierte Hinweise: Notausgang freihalten und Abstellen oder Lagern verboten
- Symbole P023 und M001
- Ausführung nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010
- Material: selbstklebende Folie oder Aluminium
- Größe: 297 x 210 mm oder 371 x 262 mm
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