

Gebotszeichen - Augenschutz benutzen (BGV A8 M 01) - SALE
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Das Gebotszeichen "Augenschutz benutzen" weist die Mitarbeiter auf ihre Pflicht hin, in den gekennzeichneten Bereichen einen Sichtschutz zu verwenden. Das Gebotsschild kommt an Arbeitsplätzen zum Einsatz, an denen für die Augen eine besondere Gefährdung besteht, zum Beispiel in Form von aggressiven Substanzen oder herumfliegenden Partikeln.
Das Hinweisschild entspricht den Anforderungen für die Gebotskennzeichnung gemäß ASR A 1.3 (2007) und BGV A8 .
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nach RAL 5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.