

Kombi-Gebotsschilder - Augenschutz benutzen (ISO 7010)
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Eine Gebotskennzeichnung ist für alle Arbeitsplätze vorgeschrieben, in denen eine erhöhte Unfallgefahr durch Chemikalien, Stichflammen, extreme Hitze oder andere schädigende Einflüsse besteht. Bei ungeschützten Arbeiten ohne Sichtschutz besteht die Gefahr irreparabler Augenverletzungen. Kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche gut sichtbar durch Gebotsschilder und fordern Sie Ihre Mitarbeiter zum Tragen der bereitgestellten Arbeitsschutzbrillen auf.
Das Gebotsschild "Augenschutz benutzen" erhalten Sie bei uns als Kunststoff - oder Folienschild in zwei verschiedenen Größen. Beide Hinweiszeichen entsprechen den Vorgaben der international gültigen DIN EN ISO 7010 .
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nach RAL 5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.