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Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen (BGV A8 M 03)

Made in Germany
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  • Material: Folie (selbstklebend) , Aluminium oder Kunststoff
  • Maße: 50, 100, 200, 315 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: blau / Piktogramm + Rand: weiß
  • nach BGV A8 und ASR A 1.3 (2007)
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Beschreibung
Das Gebotsschild "Gehörschutz benutzen" zeigt an, dass der beschilderte Arbeitsbereich nur unter Gehörschutz betreten werden darf. Das Gebotszeichen wird vor allem im Umkreis von lauten Arbeitsgeräten und Maschinen verwendet, um die Mitarbeiter zum Gebrauch geeigneter Gehörschutzmittel aufzufordern. Bei Nichtbeachtung der Gebotsschilder drohen unter Umständen irreparable Gehörschäden.

Das Hinweisschild "Gehörschutz benutzen" erhalten Sie bei uns in verschiedenen Größen aus Kunststoff , Aluminium oder als selbstklebendes Piktogramm. Alle Schilder sind für die Gebotskennzeichnung gemäß BGV A8 und ASR A 1.3 (2007) vorgesehen.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nach RAL 5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.