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EX-Leuchten

Ex-Leuchten sind explosionsgeschützte Leuchten für sensible Unternehmensbereiche, mit Schutzklasse für Zone I und mit Schutzklasse für Zone 2 und ATEX-Zulassung.
EX-Zonen 1 & 2 EX-Zonen 1 & 2
EX-Zonen 2 & 22 EX-Zonen 2 & 22

EX-Leuchten - explosionsgeschützte Leuchten und Lampen

Ex-Leuchten sind explosionsgeschützte Leuchten, die in allen explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen. Dazu zählen in erster Linie Betriebe, in denen mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen gearbeitet wird, aber auch sensible Bereiche wie geschlossene Lagerräume, in denen sich entflammbare Staubwolken bilden können.

Explosionsgeschützte Leuchten ermöglichen in diesen Gefahrenbereichen eine optimale Beleuchtung bei größtmöglicher Arbeitssicherheit. Ex-Leuchten sind je nach Gefährdung des Betriebs vorgeschrieben.

Ex-Leuchten für explosionsgefährdete Bereiche in Fertigung und Labor

Für den Explosionsschutz bestehen strenge EU-weite und nationale Auflagen, denen alle gefährdeten Betriebe unterworfen sind. Für die Beleuchtung bedeutet dies, dass die Leuchtmittel in besonderem Maße vor dem Kontakt mit entflammbaren oder explosionsgefährdeten Substanzen geschützt sein müssen. Ex-Leuchten sind aus diesem Grund mit druck- und schlagfesten Abdeckungen versehen und erhitzen sich selbst bei längerem Gebrauch nicht über eine festgelegte Oberflächentemperatur hinaus. Explosionsgeschützte Leuchten sind ebenso wie herkömmliche Industrieleuchten in verschiedenen Ausführungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche erhältlich, darunter großflächige Wand- und Deckenleuchten, mobile Rohrleuchten und Steildachleuchten, aber auch Positionsleuchten für den Gebrauch als punktuelle Wand- oder Deckenbeleuchtung.

Einsatz von Ex-Leuchten in unterschiedlichen Bereichen

Explosionsgeschützte Leuchten sind je nach Modell für unterschiedliche Gefahrenbereiche ausgelegt. Zu den gängigsten Modellen zählen Ex-Leuchten für die Ex-Zonen 1 und 2; darüber hinaus sind aber auch explosionsgeschützte Leuchten für die Ex-Zone 22 erhältlich. Als Ex-Zone 1 wird ein Bereich klassifiziert, in dem bei normalem Arbeitsbetrieb gelegentlich mit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist. In einer Ex-Zone 2 ist im Normalfall nur selten und kurzzeitig mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Ex-Zone 22 birgt ähnlich wie eine Ex-Zone 2 ein seltenes, nur kurzzeitig auftretendes Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre, weshalb viele Ex-Leuchten für die beiden Ex-Zonen 2 und 22 ausgelegt sind. Der Unterschied liegt in der möglichen Gefahrenquelle; bei einer Ex-Zone 2 kann dies ein Gas, Dampf oder Nebel sein, in einer Ex-Zone 22 eine brennbare Staubwolke. Zu beachten ist dabei, dass nicht jeder Betrieb in eine feste Ex-Zone fällt, sondern innerhalb jedes Betriebes verschiedene Zonen mit einer unterschiedlich hohen Gefährdung vorhanden sind, etwa Produktionsräume, Lagerräume, Entleerungs- und Befüllvorrichtungen oder die Umgebung von Produktionsanlagen im Freien.

Explosionsgeschützte Leuchten als Teil der Notbeleuchtung

Viele explosionsgeschützte Leuchten sind ebenfalls für den Gebrauch als Teil der Notbeleuchtung ausgelegt. Diese Ex-Leuchten verfügen über einen hochwertigen, leistungsstarken Akku für die Notlichtfunktion und können in dieser Betriebsart bei Bedarf auch von Dauerbeleuchtung auf Bereitschaftsschaltung gewechselt werden. Die garantierte Leuchtdauer in der Notlichtfunktion beträgt eine Stunde. Ex-Leuchten mit Notlichtfunktion ermöglichen es, auch in explosionsgefährdeten Bereichen die erforderliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten sowie Fluchtwege und Rettungsmittel in ausreichendem Maße zu kennzeichnen. Ergänzend zu den Ex-Leuchten können Seilaufhängungen, Deckenschienen und die passenden Edelstahl-Rohrschellen auch separat angefordert werden.
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